Liebe Experten,
ich habe schon eine Weile recherchiert, finde aber leider keine griffigen Hinweise und bin deshalb froh, dass es diese Plattform gibt.
Es geht mir um die Frage, welchen KV-Beitrag ich zahlen muss. Meine Situation ist etwas kompliziert, ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.
Meine Situation:
- während Studium als Student versichert
- 01/2011 Studium fertig + exmatrikuliert zum 1.2.
- seit 01.02. vorübergehend ALG II (bis einschl. Mai bewilligt)
- im Februar und März freiberufliche Tätigkeit mit hohem Einkommen, aber eben nur kurzfristig
- voraussichtliche Aufnahme einer Anstellung ab Mai/Juni
Als der ALG II Antrag durch war, habe ich mit einer Sachbearbeiterin meiner KK telefoniert, die mir netterweise zu verstehen gab, dass ihre Aktenlage so sei, dass ich bis zum Semesterende (31.03.) noch immatrikuliert, d.h. als Student versichert bin.
Im Moment zahlt das Jobcenter logischerweise die Beiträge, die Höhe ist mir nicht bekannt.
Durch meine freibrufliche Tätigkeit im Februar/März gehe ich davon aus, dass ich die ALG-II-Zahlungen zurückzahlen muss.
Nach meinem Verständnis müsste ich dann ja auch nachträglich die KK-Beiträge nachzahlen.
Ich würde nun gern wissen, was da nun auf mich zukommt und wie ich mich am besten verhalte. Habe ich eine Chance, dass ich noch als Student geführt bin und nur diese Beiträge bei der KK nachzahlen muss?
Oder werde ich ggf. kategorisch als Selbstständige behandelt, auch wenn ich nur 2 Monate ein hohes Einkommen als Freiberufler hatte? Wird das Einkommen auf das ganze Jahr bezogen oder wirklich nur auf die 2 Monate? Das macht finanziell ja schon einen großen Unterschied.
Ich werde ja demnächst eine Festanstellung eingehen und als Freibrufler kein Einkommen mehr haben, von daher wäre eine Einstufung als Selbstständige nicht sinnvoll.
Gibt es noch Alternativen? Wie gehe ich am besten vor? Abwarten? Proaktiv einen Vorschlag an meine KK schicken? Bin ziemlich ratlos.
Ich würd mich sehr über eine Antwort freuen.
Herzlichen Dank!