Studium, Freibrufler, ALG II - welche Beiträge?

Liebe Experten,

ich habe schon eine Weile recherchiert, finde aber leider keine griffigen Hinweise und bin deshalb froh, dass es diese Plattform gibt.
Es geht mir um die Frage, welchen KV-Beitrag ich zahlen muss. Meine Situation ist etwas kompliziert, ich versuche mich so kurz wie möglich zu fassen.

Meine Situation:

  • während Studium als Student versichert
  • 01/2011 Studium fertig + exmatrikuliert zum 1.2.
  • seit 01.02. vorübergehend ALG II (bis einschl. Mai bewilligt)
  • im Februar und März freiberufliche Tätigkeit mit hohem Einkommen, aber eben nur kurzfristig
  • voraussichtliche Aufnahme einer Anstellung ab Mai/Juni

Als der ALG II Antrag durch war, habe ich mit einer Sachbearbeiterin meiner KK telefoniert, die mir netterweise zu verstehen gab, dass ihre Aktenlage so sei, dass ich bis zum Semesterende (31.03.) noch immatrikuliert, d.h. als Student versichert bin.

Im Moment zahlt das Jobcenter logischerweise die Beiträge, die Höhe ist mir nicht bekannt.

Durch meine freibrufliche Tätigkeit im Februar/März gehe ich davon aus, dass ich die ALG-II-Zahlungen zurückzahlen muss.

Nach meinem Verständnis müsste ich dann ja auch nachträglich die KK-Beiträge nachzahlen.

Ich würde nun gern wissen, was da nun auf mich zukommt und wie ich mich am besten verhalte. Habe ich eine Chance, dass ich noch als Student geführt bin und nur diese Beiträge bei der KK nachzahlen muss?

Oder werde ich ggf. kategorisch als Selbstständige behandelt, auch wenn ich nur 2 Monate ein hohes Einkommen als Freiberufler hatte? Wird das Einkommen auf das ganze Jahr bezogen oder wirklich nur auf die 2 Monate? Das macht finanziell ja schon einen großen Unterschied.

Ich werde ja demnächst eine Festanstellung eingehen und als Freibrufler kein Einkommen mehr haben, von daher wäre eine Einstufung als Selbstständige nicht sinnvoll.

Gibt es noch Alternativen? Wie gehe ich am besten vor? Abwarten? Proaktiv einen Vorschlag an meine KK schicken? Bin ziemlich ratlos.

Ich würd mich sehr über eine Antwort freuen.
Herzlichen Dank!

Ich kann Ihnen leider nicht helfen.
Gruß, Christian

Hallo Maulwurfv,

die Krankenkasse hat Dir schon ein Steilvorlage gegeben. Also nutze die Chance der günstigen Versicherung als Student. Bis zur Aufnahme der Beschäftigung kannst Du über den ALG II-Bezug versichert bleiben. Nur für diesen Zeitraum zahlt das Job-Center die Beiträge.

Da Du von einer „freiberuflichen“ Tätigkeit geschrieben hast, wirst Du vermutlich kein Gewerbe angemeldet haben. Da künftig Dein Arbeitgeber die Beiträge abführt, wird die Krankenkasse auch nicht die Vorlage des Einkommensteuerbescheides verlangen.

Wenn Du aber den pro aktiven Weg wählst, musst Du für zwei Monate aus dem hohen Einkommen Beiträge als Selbständiger zahlen …

Herzlichen Dank für die Antwort! Ich verstehe es jetzt so, dass ich einfach bis zum Antritt meiner Festanstellung warte und „die Füße still halte“.

Was mir noch nicht ganz klar ist, ist die Frage, ob das Jobcenter bzw. die Krankenkasse die Beiträge zur KV nachträglich auch zurückfordert, wenn - wegen des hohen Einkommens während des BWZ - die ALG-II-Zahlungen zurückgefordert werden.
Oder kann das Jobcenter ohnehin nur die direkt an mich ausgezahlten Beträge zurückfordern und die Versicherungsbeiträge bleiben davon unberührt?
Geht jetzt schon mehr in Richtung ALG-II-Frage, aber vielleicht weißt du - oder jemand anderes - ja trotzdem etwas.

Besten Dank!

Guten Morgen,

das Wichtigste ist, dass die Arge über die selbstständige Tätigkeit informiert wurde, damit man nicht direkt eine ANzeige wegen Betrug am Hals hat. Dann gibt es 2 Möglichkeiten. Die Arge storniert die Anmeldung bei der Krankenkasse. In diesem Fall wird die Krankenkasse Sie anschreiben und sich erkundigen, wie Sie in dieser Zeit zu versichern sind. Für die Zeit der selbstständigen Tätigkeit werden die Beiträge entsprechend berücksichtigt. Was auf Sie zukommt, kann ich nur sagen, wenn Sie mir veraten, wie viel Sie verdient haben. Die zweite Möglichkeit ist, dass die Arge die Meldungen bei der Krankenkasse lässt und die zu Unrecht bezogenen Leistungen direkt bei Ihnen anfordert. Sobald Sie die Festanstellung haben und keine Einnahmen mehr aus der freiberuflichen Tätigkeit beziehen, werden die Beiträge direkt über den Arbeitgeber abgeführt.

Viele Grüße

Oh, ich kann nicht wirklich sagen, unter welchen Voraussetzungen die Arge was zurück fordert. Ich glaube, für die zwei Monate Freiberuflichkeit wirst Du kein ALG II-Anspruch haben und für diese Zeit zahlt die Arge auch den Beitrag nicht. Ist aber nur 'ne Vermutung.

Herzlichen Dank für die Antworten!

Ein wenig merkwürdig, dass es doch alles recht untransparent ist, wie die Behörden miteinander kommunizieren.
Nunja, ich werde dann wohl einfach abwarten müssen und schon mal eine Rücklage für evtl. KK-Beiträge bilden.

Vielleicht kommt mir das „Zufluss-Prinzip“ ja noch zugute, da die Vergütung für meine selbstständige Tätigkeit erst später gezahlt wurde bzw. noch gezahlt wird.

Besten Dank an alle und ein schönes Wochenende!