Hallo zusammen,
ich werde ein Jahr in Japan als Gastforscher an einer Uni sein. Da dies allerdings im Rahmen eines universitären Austauschprogramms stattfinden wird, muss ich weiterhin in Deutschland an der Uni eingeschrieben sein. Eine private Auslandskrankenversicherung habe ich zwar, allerdings will mich meine gesetzliche Krankenkasse (Techniker) nicht tarifliche herunterstufen (auch keine Anwartschaft), obwohl ich im Ausland schwerlich Leistungen in Anspruch nehmen kann. Gehen lassen tun sich mich auch nicht, solange ich keine Exmatrikulationsbescheinigung vorlege.
Gibt es irgendeine Möglichkeit, doch noch aus der Krankenkasse zu kommen oder trotz Immatrikulation auszutreten?
Viele Grüße,
Scarlatti
Hallo,
da würde ich aber bei der Kasse nochmals vorsprechen.
Durch das Gesundheitsreformgesetzt besteht die Möglichkeit entweder
die Versicherung zum Studententarif aufrecht zu erhalten oder eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen, wobei letzteres eigentlich unsinnig ist. Auch das erste ist eigentlich nicht notwendig, da
für die Dauer des Aufenthaltes in Japan sowieso nur eine
entsprechende Auslandskrankenversicherung abgeschlossen werden muss.
Die Kasse leistet nicht für Leistungsfälle in Japan.
Also bitte, nochmals bei der Kasse vorsprechen und auf das Gesundheitsreformgesetz hinweisen.
Gruß
Czauderna
Wichtig - Ihre Auslandsreiseversicherung
Also die private Absicherung ist auf ihre Eignung zu prüfen, wenn Sie diese nicht erst gerade dafür abgeschlossen haben!
Also die private Absicherung ist auf ihre Eignung zu prüfen,
wenn Sie diese nicht erst gerade dafür abgeschlossen haben!
Die private Absicherung habe ich extra für den Auslandsaufenthalt abgeschlossen. Und zwar ohne, dass ich bei dieser PKV anderweitig versichert bin.
Viele Grüße
Vielen Dank für die Antwort!
Durch das Gesundheitsreformgesetzt besteht die Möglichkeit
entweder
die Versicherung zum Studententarif aufrecht zu erhalten oder
eine Anwartschaftsversicherung abzuschließen.
Studententarif habe ich ja, sind ca. 50€, aber eben für nichts. Nur geht es bei der TK anscheinend nicht billiger. Ist das bei anderen Krankenkassen anders oder gesetzlich geregelt? Warum wäre eine Anwartschaftsversicherung eigentlich unsinnig? Wenn mir was passiert und die mich dann nur noch zu einem sehr hohen Tarif annehmen würden…
Viele Grüße
Hallo,
der Studententarif (übrigens bei allen Kassen gleich hoch) ist der billigste den es überhaupt gibt. Die Kosten für eine Anwartschaftsversicherung liegen bei ca. 20,00 € monatlich.
Unsinnig ist die Anwartschaftsversicherung deshalb weil nach Wiedereinreise nach Deutschland sofort „Versicherungspflicht“ bei der
letzten Kasse besteht - insofern wäre das Geld für die Anwartschaftsversicherung für nix gezahlt worden.
Bei der Beurteilung der Versicherungspflicht nach Wiedereinreise wird
grundsätzlich ein fiktives Einkommen von 816,00 € (derzeit)
angesetzt was incl. Pflegeversicherung ca. 125,00 € monatlich ausmacht.
Sollten andere Kriterien vorrangig sein (Student oder Selbstständig)
gelten andere Grundlagen.
Gruß
Czauderna