Studium im Ausnahmeverfahren

Hallo an alle,

ich habe 1991 die Mittlere Reife per Realschule abgeschlossen und danach eine Ausbildung zur Bankkauffrau gemacht. Seitdem arbeite ich bei dieser Bank - möchte mich jetzt aber einer neuen Herausforderung stellen - ich möchte in Regensburg Sprechwissenschaften studieren. Nun kann ich ja mit RS-Abschluss nicht wirklich studieren - habe aber gehört, dass man lt. Paragraph xy (also keine Ahnung, welcher) mit einem Ausnahmeverfahren trotzdem studieren könnte. Hat jemand von Euch Tipps und weiß, was ich für Voraussetzungen benötige usw.?
Ich danke Euch schon mal ganz herzlich für jede Antwort,
liebe Grüße,
Tanja

Hallo Tanja,

es gibt durchaus die Möglichkeit (theoretisch!) ohne (Fach)abi an einer Hochschule zu studieren. Aber erstens geht das nur fachgebunden, in Deinem Fall also z.B. BWL oder VWL und zweitens sind die Zulassungsprüfungen nicht ohne, will meinen, es kommen nur sehr wenige durch.

Fragen über das Zulassungsverfahren sind an die jeweilig Hochschule zu richten.

Gandalf