Studium Lehramt ---> Berufspraktikum?

Hallo ihr Lieben,

ich möchte im SS09 beginnen, Lehramt zu studieren und deswegen das 8wöchige Berufspraktikum, das man ja machen muss, jetzt schon mal machen, weil ich ja genug Zeit hab. Allerdings ist mir nicht so ganz klar, was ich bei diesem Praktikum machen soll/darf, bzw. wo dieses stattfinden soll.

Kann ich da einfach in irgendeine Firma gehen und sagen, ich würd gern 4 Wochen Praktikum machen oder gibts da doch irgendwelche Vorgaben (kassieren etc geht ja z.B. nicht)?

Und weiß jemand zufällig, wie es sich mit einem Praktikum im Krankenhaus verhält? Da hab ich nämlich im Juli ein 4wöchiges gemacht, das müsste doch anerkannt werden, oder?

Vielleicht könnt ihr mir ja ein bisschen berichten, wo ihr eure Berufspraktika abgeleistet habt…

Danke im Voraus,
taffi

Hallo,

um das beantworten zu können müsste man wissen, welches Lehramt du in welchem Bundesland (evtl noch an welcher Universität) du studieren willst.

Eine allgemeine Antwort die aber eigentlich ausreichen müsste für weitere Recherchen ist folgende:

Genaueres erfährst du in der Lehramtsprüfungsordnung des jeweiligen Bundeslandes für das entsprechende Lehramt. Hierin sind Dinge wie Art und Dauer des Praktikums, Tätigkeit als Praktikant und evtl zu erbringende Nachweise (Praktikumsbericht usw.) geregelt. Evtl. gibt es an den Universitäten noch eigene Praktikumsordnungen.
Daran hängt auch ob bereits abgeleistete Praktika anerkannt werden können.
Das zuständige Kultusministerium oder aber das Praktikumsamt der von dir auserkorenen Uni, können ebenfalls Auskunft geben.

Grüße
Wawi

Hallo,

im Allgemeinen macht man sein Berufspraktikum in dem Beruf, den man dann später auch ergreift. Wäre doch sinnvoll, oder?

An den Schulen sind immer wieder Praktikanten von den diversen Universitäten. Je nach Bundesland, Uni etc. darfst du vielleicht die Schulform aussuchen, an der du dein Praktikum machst, aber vielleicht ist selbst das vorgeschrieben (was soll ein zukünftiger Grundschullehrer an der Berufsschule für seinen späteren Job mitnehmen?)

Meist sind diese Praktika übrigens durch Seminare begleitet - verpflichtende Teilnahme zur Vorbereitung, manchmal auch zur Nachbereitung. Dann muss noch eine Seminararbeit dazu geschrieben werden. Während des Praktikums sind verschiedene Auflagen zu erfüllen / Aufgaben zu bearbeiten. Ohne dies wird das Praktikum nicht anerkannt.

Informiere dich an deiner Universität, bei deinen Fächern, was genau mit dem Praktikum gemeint ist, was du machen musst / darfst, damit es anerkannt wird (es gibt bestimmt auch schriftliche Informationen, die solltest du genau „studieren“). Sonst war die ganze Arbeit umsonst…

Guten Abend,

im Allgemeinen macht man sein Berufspraktikum in dem Beruf,
den man dann später auch ergreift. Wäre doch sinnvoll, oder?

An den Schulen sind immer wieder Praktikanten von den diversen
Universitäten.

Es geht um ein Lehramtsstudium, mehr wissen wir nicht. Deswegen sind alle konkreten Tipps (v.a. von scheinbar Fachfremden) nicht mehr im Nebel stochern, und könnten den Frager nur in eine falsche Richtung führen.

Man muss aber auf jeden Fall eine Berufs praktikum von einem Schul praktikum unterscheiden. Hier geht es um ein Berufs praktikum.

Es gibt Lehramtsstudiengänge für berufsbildende Schule, dort sind die sog. Berufspraktika relativ umfangreich (ca. 12 Monate) und stark reglementiert.

Aber auch für Lehramtsstudiengänge an allgemeinbildenden Schulen gibt es z.T. vorgeschriebene Berufspraktika (nicht Schulpraktika!) in geringerem Umfang.

Solange man aber wie gesagt weder Bundesland, noch Art des Lehramts weiß, ist alles was man konkreten an Tipps gibt bloße Spekulation.

Je nach Bundesland, Uni etc. darfst du

[…]

Sonst war die ganze Arbeit umsonst…

Nichts was nicht schon geschrieben worden wäre.

Gruß
Wawi

Guten Abend,

Es war einmal…

im Allgemeinen macht man sein Berufspraktikum in dem Beruf,
den man dann später auch ergreift. Wäre doch sinnvoll, oder?

An den Schulen sind immer wieder Praktikanten von den diversen
Universitäten.

Es geht um ein Lehramtsstudium, mehr wissen wir nicht.
Deswegen sind alle konkreten Tipps (v.a. von scheinbar
Fachfremden)

Warum antwortest du dann, wenn du keine Ahnung hast? Dein Tipp, dass man als Studienanfänger beim Kultusministerium nachfragen sollte, ist wirklich nicht sinnvoll. Für die Anerkennung von Studienleistungen (und dazu gehört ein verpflichtendes Praktikum) ist die jeweilige Universität zuständig.

und könnten den Frager nur in eine falsche Richtung führen.

Eben.

Man muss aber auf jeden Fall eine
Berufs praktikum von einem
Schul praktikum unterscheiden. Hier geht es
um ein Berufs praktikum.

Und ich behaupte einfach mal, dass die Tätigkeit in der Schule ein Beruf ist.

Zudem unterstelle ich einem Studienanfänger, dass er die Begrifflichkeiten seines Studiums eventuell noch nicht so ganz „drauf hat“. (Das darf man auch, wenn man sich nicht für oberschlau hält, sondern auch Fragen stellt…)

Solange man aber wie gesagt weder Bundesland, noch Art des
Lehramts weiß, ist alles was man konkreten an Tipps gibt bloße
Spekulation.

Warum hast du dann geantwortet, und antwortest immer noch?

Je nach Bundesland, Uni etc. darfst du

[…]

Sonst war die ganze Arbeit umsonst…

Nichts was nicht schon geschrieben worden wäre.

Verzeih bitte, dass ich die vorhergehende Antwort nicht in ihrer Gänze ausgedruckt, illustriert, gerahmt, aufgehängt und auswendig gelernt habe.

Guten Abend,

Warum antwortest du dann, wenn du keine Ahnung hast?

LOL, Wahnsinn …

Allein dieser dein Absatz

An den Schulen sind immer wieder Praktikanten von den
diversen Universitäten. Je nach Bundesland, Uni etc. darfst
du vielleicht die Schulform aussuchen, an der du dein
Praktikum machst, aber vielleicht ist selbst das vorgeschrieben
(was soll ein zukünftiger Grundschullehrer an der Berufsschule
für seinen späteren Job mitnehmen?)

zeigt dass du weder die Frage noch den fachlichen Hintergrund der ganzen Sache verstanden hast.

Dein
Tipp, dass man als Studienanfänger beim Kultusministerium
nachfragen sollte, ist wirklich nicht sinnvoll.

Für die
Anerkennung von Studienleistungen (und dazu gehört ein
verpflichtendes Praktikum) ist die jeweilige Universität
zuständig.

Komisch, das hab ich schon irgendwo gelesen …

Außerdem müsste man dazu die konkrete Universität wissen (was in zulassungsfreien Studiengängen sicher kein Problem ist, aber in zulassungsbeschränkten welchen (und dazu gehören einige Lehramtsstudiengänge) hat um diese Zeit noch keiner einen Bescheid für Zulassungsbescheid für kommendes Semester

Man muss aber auf jeden Fall eine
Berufs praktikum von einem
Schul praktikum unterscheiden. Hier geht es
um ein Berufs praktikum.

Und ich behaupte einfach mal, dass die Tätigkeit in der Schule
ein Beruf ist.

Hm naja, dann bist du ja schon ganz schön weit mit deinen Erkenntnissen.

Zudem unterstelle ich einem Studienanfänger, dass er die
Begrifflichkeiten seines Studiums eventuell noch nicht so ganz
„drauf hat“.

Und ich unterstelle einem Studienanfänger, das er (wenn er konkret nach einem Berufs praktikum frägt) weiß, dass es ein ebensolches ist. Sonst hätte der Frager nicht das abgeleistete Praktikum im Krankenhaus angeführt und wissen wollen, ob man einfach in eine Firma geht. Ich denke der Frager weiß, dass ein Krankenhaus oder eine Firma keine Schule ist. Wollte er in eine Schule, wäre wohl konkret danach gefragt worden … Ergo: es geht konkret um ein Berufs praktikum. Capice?

Warum hast du dann geantwortet, und antwortest immer noch?

Um ahnunsglose Frager vor noch ahnungsloseren Antwortern zu bewahren.

Gute N8
Wawi

Ach ja: Kleiner Tipp: Google doch einfach mal nach den Stichwörtern „Lehramt“ und „Berufspraktikum“, da kannst noch was lernen :wink:

Hallo zusammen,

um in dieser Hinsicht einmal für Aufklärung zu sorgen: Viele Lehramtsstudiengänge (ich weiß es sicher für Bayern) sehen ein Berufs- oder Betriebspraktikum für angehende Lehrer vor, um sicherzustellen, dass diese in ihrem Leben auch den Berufsalltag kennengelernt haben, damit ihr Horizont den Kreislauf Schule-Uni-Schule übersteigt. Daher dieses formale Praktikum.

Und auch wenn die Prüfungsordnung für das 1. Staatsexamen in einem Bundesland gleich ist, ist für die Fragende als Anlaufstelle das Praktikumsamt der angestrebten Uni zu nennen. Was die anerkennen, ist wesentlich. Und kein Sacharbeiter gleicht dem anderen.

Gruß sannah

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Einigen wir uns doch darauf:

Ich habe Ahnung. Ich weiß wovon ich rede.

Du vielleicht auch. Du solltest aber davon ausgehen, dass es außer dir noch andere gibt, die etwas wissen.

Hat jemand eine andere Meinung als du bzw. andere Erfahrungen, so nimmst du dies interessiert zu Kenntnis. Mit unfreundlichen Formulierungen um sich zu werfen zeugt nicht von geistiger Reife.

Es soll ja tatsächlich verschiedene Bundesländer geben. Manche (tief im Süden) gehen manchmal einen etwas anderen Weg. Wenn du dich dort wohlfühlst, bitte schön. Aber auch wenn du physisch dort verhaftet bleibst, kannst du dich rein gedanklich mit anderen Konzepten befassen. So ein Blick über den Tellerrand erweitert den Horizont ungemein.

Ich erspare mir jetzt jegliche Antwort zu deinen Kommentaren. Auch wenn sie es nötig hätten. Schade für den Fragesteller. Differenzierte Antworten wären hilfreicher.

Arten von Praktika
Hallo,

um dem ganzen mal etwas den Wind zu nehmen, ein Lehramtsstudent kann auch beide Arten von Praktika haben. Im Fach „Wirtschaftslehre und Recht“ (gibts in Thüringen) ist z.B. ein 3monatiges Betriebspraktikum vorgeschrieben. Hat mit den Praktika, die an der Schule absolviert werden, nichts zu tun. Und da wir noch nicht wissen, was der Ausgangsposter denn an Fächern gedenkt zu studieren, können wir eben auch keine eindeutige Antwort geben, ob er nun ein Praktikum meint, was in der Schule zu absolvieren ist oder eins, was wirklich in einem wie auch immer gearteten Betrieb zu absolvieren ist. Wartets also einfach mal ab. Desweiteren ist es natürlich richtig, dass nur die Studienberatung der Uni, irgendein Praktikumsamt oder die Prüfungsordnung o.ä. verpflichtende Auskunft darüber geben kann, ob das Praktikum vor Immatrikulation abgeleistet werden kann.
Und jetzt hört bitte einfach auf mit eurer Schlammschlacht.

Gruß
Yvi

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Hallo Stiefelkatzi,

um dem ganzen mal etwas den Wind zu nehmen, ein
Lehramtsstudent kann auch beide Arten von Praktika haben. Im
Fach „Wirtschaftslehre und Recht“ (gibts in Thüringen) ist
z.B. ein 3monatiges Betriebspraktikum vorgeschrieben. Hat mit
den Praktika, die an der Schule absolviert werden, nichts zu
tun.

Auch das schrob ich doch in diesem Teil des Threads /t/studium-lehramt-berufspraktikum/4885986/4

Ansonsten Zustimmung.

Und jetzt hört bitte einfach auf mit eurer Schlammschlacht.

Naja … Schlammschlacht … leichtes Gekappel würd ich sagen.
Wenn ich nun wüsste ob es ein Claude oder ein e Claude ist, dann würd ich ja ein Versöhnungsbussi anbieten.
So wink ich nur rüber und sag „nix für ungut, wird schon werden“ :wink:

Wawi