Studium mit Bafög und Kneipenbesitzer zeitgleich?

Hallo zusammen,

Ich befinde mich momentan in einem Studium und erhalte auch Bafög. Jetzt wollen sich ein Kumpel und ich einen kleinen Traum erfüllen und eine Kneipe eröffnen. Diese Kneipe soll nur Freitags und Samstags von ca. 17Uhr bis 3Uhr und evtl Sonntag mittags geöffnet sein.

Nun zu meinen Fragen:

  1. Habe ich noch vollen Anspruch auf mein Bafög, wenn ich als Pächter eingetragen bin? Was muss ich beachten?

  2. Muss ich das meiner Krankenversicherung melden? Ich bin nicht mehr familienversichert

  3. Muss ich meinen Gewinn irgendjemandem auflisten? Bilanz oder ähnliches?

Das wärs fürs erste. Ich hab mich auch schon ein wenig schlau gemacht was das Thema betrifft und bin dabei auf folgende Lösungen gestoßen:

  1. Ja ich habe auch als selbstständiger Anspruch auf Bafög, wenn das Einkommen unter 355 Euro bleibt

  2. Ich muss es nicht melden, wenn mein Einkommen ebenfalls unter 355 Euro liegt

  3. Ich bin nicht verpflichtet eine Bilanz o.ä. aufzustellen.

Ist das so richtig? Gibt es sonst etwas, was ich beachten sollte? Danke im Vorraus für eure Antworten.

Hallo Patrik,

Natürlich mußt Du eine Bilanz erstellen, um nachzuweisen, daß Du nicht über die Einkommensgrenzen kommst.
Ansonsten brauchst Du u.a. eine Kneipenkonzession/Schanklizenz/Gaststättenerlaubnis. Die ist meistens günstiger, wenn man eine konzessionierte Kneipe ohne bauliche Veränderungen übernimmt. Dazu braucht man meist Pachtvertrag, Bau- und Lagepläne, polizeiliches Führungszeugnis, IHK-Nachweis über eine Schulung über Hygienevorschriften, Bescheinigung des Finanzamtes.

Gruß
orangegestreift

Ok super, das hilft mir schon sehr viel weiter. Vielen Dank