Hallo,
ich hoffe, ich habe das richtige Brett gewählt.
Ich würde gerne wissen, welche Unterstützung einer Studentin mit Kind zusteht, denn meine Situation ist folgende: ich fange bald an zu studieren, habe bereits eine Ausbildung + etwas über ein Jahr Beruf hinter mir und bin ungeplant schwanger geworden(, freue mich aber wahnsinnig!).
Mein Freund lebt mit mir mir in „eheähnlicher Gemeinschaft“, verdient normal.
Welche Leistungen stehen uns außer Erziehungsgeld und Kindergeld zu? (Das Einkommen meines Freundes liegt unter der Höchstgrenze, ab der der Erziehungsgeldanspruch entfällt).
Da ich bestimmt erst einmal nicht arbeiten werde, stellt sich jetzt natürlich die Frage, wie wir das alles finanzieren. Denn bisher habe ich auch noch circa 1000 Euro netto verdient (zusätzlich zum Gehalt meines Freundes), aber auch so mussten wir uns schon relativ einschränken, haben aslo wirklich nicht auf großem Fuß gelebt.
Ich wäre sehr dankbar über Infos.
Herzlichen Dank!!
hi,
je nachdem, wieviel dein freund verdient, könntet ihr auf alle fälle wohngeld beantragen; anträge dafür bekommst du beim wohnungsamt.
ich weiß nicht, wie es mit bafög aussieht?!
U.u. ( wenn du jünger als 27 bist) müßtest du (bzw. deine eltern ) auch für dich kindergeld beantragen können.
http://www.stud.fernuni-hagen.de/q4955935/studium.ht…
http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html
ansonsten könnt ihr beim zuständigen jugendamt ( JA weil ihr nicht verheiratet seid)einmalige beihilfe für klamotten, möbel,babyausstattung etc. beantragen.
rechne da aber von vornherein mit einer ablehnung 
mit diesem bescheid kannst du dann aber bei einem der wohlfahrtsverbände vorsprechen, um evtl. hilfe von der stiftung „mutter und kind“ zu bekommen.
http://www.studentenwerk-oldenburg.de/kinder/stip1.html
http://www.sozialhilfe-online.de/Leitfaden/mutter_un…
das ist erstmal alles, was mir einfällt 
alles gute,
ramona
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Liebe Ramona,
herzlichen Dank für Deine prompte Antwort und die nützlichen Links. Weisst Du zufällig, ab wann man Wohngeld-berechtigt ist?
Ich schätze, mein Freund verdient zuviel. Allerdings macht er ein Teilzeitstudium an der Fernuni, muss Semester- und ab dem kommenden Semester auch Studiengebühren zahlen. Kann man das in den Antrag auf Wohngeld einfließen lassen?
Dann noch ne Frage: Mein Arbeitsvertrag läuft Ende März aus (war befristet), steht mir, obwohl ich ja nun nicht mehr voll berufstätig bin, nur Teilzeit als studentische Aushilfe (im selben Betrieb), Mutterschaftsgeld zu? Ab dem 1.04. bin ich studentisch krankenversichert. Zahlt die Krankenkasse dann oder nicht?
Nochmals vielen Dank für Deine/Eure Hilfe!
hi,
je nachdem, wieviel dein freund verdient, könntet ihr auf alle
fälle wohngeld beantragen; anträge dafür bekommst du beim
wohnungsamt.ich weiß nicht, wie es mit bafög aussieht?!
U.u. ( wenn du jünger als 27 bist) müßtest du (bzw. deine
eltern ) auch für dich kindergeld beantragen können.http://www.stud.fernuni-hagen.de/q4955935/studium.ht…
http://www.rechtspraxis.de/kindgeld.html
ansonsten könnt ihr beim zuständigen jugendamt ( JA weil ihr
nicht verheiratet seid)einmalige beihilfe für klamotten,
möbel,babyausstattung etc. beantragen.
rechne da aber von vornherein mit einer ablehnungmit diesem bescheid kannst du dann aber bei einem der
wohlfahrtsverbände vorsprechen, um evtl. hilfe von der
stiftung „mutter und kind“ zu bekommen.http://www.studentenwerk-oldenburg.de/kinder/stip1.html
http://www.sozialhilfe-online.de/Leitfaden/mutter_un…
das ist erstmal alles, was mir einfällt
alles gute,
ramona
hmmm…da weiß ich auf anhieb jetzt auch nicht weiter 
ich mag dir nix falsches erzählen; am besten erkundigst du dich mal bei der studentenvertretung deiner uni, die werden sicher erfahrungen in dieser richtung haben.
einen antrag auf wohngeld würde ich auf alle fälle stellen, sobald das kind geboren ist und du die geburtsurkunde hast.
hier noch ein link, vielleicht hilft er dir ein bißchen weiter 
http://rcds.kkf.net/publikationen/pubs/kind.pdf
gruß,
ramona