Studium mit rumänischem Abitur

Wer kann mir sagen, wo ich mit einem rumänischem Abitur (ist echt, wird aber hier meistens nicht anerkannt) Rechtspfleger studieren kann ?

Wer kann mir sagen, wo ich mit einem
rumänischem Abitur (ist echt, wird aber
hier meistens nicht anerkannt)
Rechtspfleger studieren kann

Soweit ich weiss kann man Rechtspflege nur studieren wenn man im Vorbereitungsdienst für den gehobenen Justizdienst der Länder ist (läuft zumindest in Bayern so).
Dazu musst du die deutsche Staatsangehörigkeit haben und wirst (zumindest in Bayern) über ein zentrales Auswahlverfahren aufgenommen. Dieses Auswahlverfahren findet in Bayern zweimal im Jahr statt. Du musst einen Allgemeinwissenstest absolvieren und deine Abinoten fließen nach einem bestimmten Schlüssel mit ein. Inwieweit deine rumänisches Abitur da zählt kann ich dir leider nicht sagen. Auskunft würde ich bei den Justiz- oder Innenministerien suchen.

Bei http://www.studienwahl.de/fmg.htm
habe ich noch folgendes gefunden(s.u.)
Aktuelle Adressen findest du wohl am ehesten in den ganz unten angegebenen Blättern zur Berufskunde.

Viel Erfolg

Markus

Die Ausbildung der Beamten für den gehobenen
nichttechnischen Dienst erfolgt in der Regel an
verwaltungsinternen Fachhochschulen, und zwar an
der Fachhochschule des Bundes für öffentliche
Verwaltung bzw. an den Fachhochschulen für
öffentliche Verwaltung der Länder. Diese
Fachhochschulausbildung unterscheidet sich vom
Studium an allgemeinen Fachhochschulen
insbesondere dadurch, daß die Studierenden in
einem Beamtenverhältnis auf Widerruf stehen und
während des Vorbereitungsdienstes
Anwärterbezüge erhalten. Für das Land
Schleswig-Holstein erfolgt seit dem 1. August 1999
die Ausbildung nicht mehr in einem
Beamtenverhältnis auf Widerruf, sondern in einem
Praktikumsverhältnis.

Die Ausbildung wird im Vollzeitstudienbetrieb
durchgeführt. Es gibt daher keine Semesterferien.
Während der vorlesungsfreien Zeit findet die
berufspraktische Ausbildung in
Ausbildungsbehörden oder in Lehrgängen an
behördeneigenen Verwaltungsschulen statt.
Während der gesamten Ausbildungszeit besteht
Präsenzpflicht. Entsprechend den bundes- bzw.
landesspezifischen Regelungen haben die
Beamtenanwärter altersabhängigen
Urlaubsanspruch.

Seit einigen Jahren zeichnet sich die Entwicklung
ab, daß für einzelne Studiengänge an allgemeinen
Fachhochschulen ausgebildet wird. In diesen Fällen
wurde die verwaltungsinterne Ausbildung
aufgegeben. Beispiele hierfür sind
Laufbahnausbildungen für den gehobenen
Bibliotheks- und Dokumentationsdienst, Forstdienst
und allgemeinen Verwaltungsdienst (Brandenburg,
Sachsen-Anhalt).

Ausbildung

Der dreijährige Vorbereitungsdienst besteht aus:

Fachstudien an der Fachhochschule des
Bundes für öffentliche Verwaltung (Ausbildung
für die Laufbahnen des gehobenen
nichttechnischen Dienstes in der
Bundesverwaltung) bzw. an den einzelnen
Fachhochschulen für öffentliche Verwaltung
der Länder (Ausbildung für die Laufbahnen
des gehobenen nichttechnischen Dienstes der
Länder- und Kommunalverwaltungen) und
berufspraktischen Studienzeiten in
Ausbildungsbehörden des Bundes bzw. der
Länder oder Kommunen.

Durch den Vorbereitungsdienst sollen den
Anwärtern wissenschaftliche Erkenntnisse und
Methoden sowie berufspraktische Fähigkeiten und
Kenntnisse vermittelt werden, die zur Erfüllung ihrer
Aufgaben erforderlich sind.

Fachstudien und praktische Ausbildung (Praktika)
dauern in der Regel je 18 Monate (z. B. Bund). Die
Länder haben zum Teil hiervon abweichende
Bestimmungen über die zeitliche Aufteilung von
Fachstudium und praktischer Ausbildung. Fach- und
berufspraktische Studienzeiten werden im Wechsel
von drei bis sechs Studienabschnitten durchgeführt.
Während der berufspraktischen Studienzeiten finden
im allgemeinen praxisbegleitende
fachwissenschaftliche Lehrveranstaltungen statt. Der
letzte Studienabschnitt schließt mit der
Laufbahnprüfung ab. In der Regel erhalten die
Absolventen darüber hinaus ein Diplom (z.B.
Diplom-Verwaltungswirt/in (FH)). In verschiedenen
Laufbahnen ist im Anschluß an den ersten
Studienabschnitt eine Zwischenprüfung abzulegen.

Der erste Studienabschnitt ist überwiegend
fachrichtungsübergreifend gestaltet; so sind z. B.
Studiengebiete an der Fachhochschule des Bundes
für öffentliche Verwaltung: Staats- und
verfassungsrechtliche Grundlagen des
Verwaltungshandelns; allgemeine rechtliche
Grundlagen der Aufgabenerfüllung;
Volkswirtschaftslehre und Finanzwissenschaft. Die
weiteren Studienabschnitte sind
fachrichtungsbezogen ausgerichtet (siehe
Ausbildungsmöglichkeiten).

Bewerbung

Die schriftliche Bewerbung ist i.d.R. unmittelbar an
die jeweiligen Einstellungsbehörden zu richten.
Auskünfte über die jeweiligen Einstellungsbehörden
gibt die Berufsberatung der Arbeitsämter.

Einstellungsvoraussetzungen

In den Vorbereitungsdienst kann eingestellt werden,
wer die Fachhochschulreife oder eine andere zu
einem Hochschulstudium berechtigende
Schulbildung oder einen hochschulrechtlich als
gleichwertig anerkannten Bildungsabschluß besitzt.

Abschluß

Laufbahnprüfung und Verleihung eines
Diplomgrades (FH).

Literatur:
Blätter zur Berufskunde: „Beamter/Beamtin bei Behörden des
Bundes (gehobener nichttechnischer Dienst)“, 2-VII A 30;
„Beamter/Beamtin bei Behörden der Länder (gehobener
nichttechnischer Dienst)“, 2-VII A 33; „Beamter/Beamtin bei
der Kommunalverwaltung (gehobener nichttechnischer
Dienst)“, 2-VII A 32.