Hallo zusammen,
kurze Frage:
sehe ich das richtig, dass wenn berufsbgleitend ein Studium nach einer abgeschlossenen Ausbildung gemacht wird, es NICHT notwenig ist, sich eine Bescheinigung vom AG zu holen, dass das Studium dem Beruf weiterhilft? Also die Kosten können in jedem Fall als Werbungskosten und nicht „nur“ als Sonderausgaben mit der 4000€ Grenze abgesetzt werden?
Vielen Dank!