Meine Tochter wird in diesem Sommer mit der Berufsausbildung (hoffentlich
) ) fertig. Danach möchte sie ab dem Wintersemester mit dem Studium beginnen - so weit- so gut.
Wie ist der richtige Weg: nach bestandener Prüfung zum Arbeitsamt? Auch, damit sie weiter krankenversichert ist? Und auch, damit weiter Kindergeld gezahlt wird? Während der Ausbildung hat sie natürlich keinen Nebenjob gehabt, beim Studium dann sicher, das ist aber noch nicht klar. Was ist zu beachten?
Danke!
Hallo,
Wie ist der richtige Weg: nach bestandener Prüfung zum
Arbeitsamt?
Man kann auch vorher hingehen
Auch, damit sie weiter krankenversichert ist?
Hat sie einen Anspruch auf Alg (1)? Nun dann wäre sie krankenversichert.
Und
auch, damit weiter Kindergeld gezahlt wird?
Ja, wenn sie die Altersgrenze noch nicht überschritten hat?
Während der
Ausbildung hat sie natürlich keinen Nebenjob gehabt, beim
Studium dann sicher, das ist aber noch nicht klar. Was ist zu
beachten?
Das erfährt sie bei der Agentur.
Gruß
Otto
Danke!
Hallo,
wie alt ist denn deine Tochter? Wenn sie noch nicht die 25Jahre-Grenze überschritten hat, dann kann sie sich kostenlos familienversichern und ist damit im krankheitsfall abgesichert. Ansonsten gibt es Studentenversicherungsbeiträge. Bei mir beträgt der zur Zeit knapp 59Eur im Monat und die is speziell für Studenten, die über 25Jahre alt sind.
Dann könnte deine Tochter sich noch um Bafög kümmern…wenn dein Einkommen nicht zu hoch ist und sie eine gescheite Begründung hat, warum sie nun studiert und nicht mehr arbeiten geht, dann bekommt sie Betrag X als Bafög.
Nebenjob ist dann eben bis 400Eur im Monat…der berühmte Aushilfsjob auf 400Eur-Basis.
Also wenn dies alles eintritt, dann braucht sie nicht zum Amt. Arbeitslosengeld wird sie wahrscheinlich nicht bekommen, wenn sie übernommen werden würde. Wenn dies nicht der Fall ist, dann sofort beim Amt bescheid geben, denn vor Ende der ausbildung bzw Arbeitsverhältnis (3Monate vorher) muss man bescheid geben. Dann hätte sie anspruch auf 12Monate Arbeitslosengeld. Und wäre dann bis zum Studienbeginn auch versichert.
Wenn du noch Fragen hast, dann meld dich! Hoffe ich konnte dir helfen!
LG Heike
Hallo Heike, danke für die Antworten … (habe erst jetzt wieder Zeit zum Lesen gehabt).
Guter Hinweis, dass man sich drei Monate vor Beendigung melden sollte, wenn man das Alg beziehen will/muss …
Mit dem Bafög wird es wahrscheinlich nichts (d. h., wir müssen/werden unterstützen) …
Na, so ist es eben … daher ist es auch wichtig zu wissen, wie das mit der KV sein wird …
Also, danke und soonige Grüße (auch wenn sonst hier Aprilwetter ist)
)
Irmelin