Studium noch absetzbar bei Steuer

Guten Tag,

ich bin ein wenig verwirrt was dieses Thema angeht:

Daher konkret. Ich habe im November 2011 mein Studium beendet und im März 2012 in meinem Beruf angefangen zu Arbeiten. Kann ich jetzt auf der Steuererklärung für 2012 die Studiengebühren absetzen?

Wenn ja welche? Nur die 500€ Studiengebühren oder die kompletten 650€ inklusive Studententicket etc.
Wo gebe ich die an? Als Werbungskosten oder Sonderausgaben?
Welche Belege brauche ich dafür?

Danke schonmal

Hallo jay-jey,

diese Frage kann ich Dir leider nicht beantworten, da ich da kein Fachmann bin.

Ich hoffe, Du hast noch andere angefragt, damit Deine Frage auch beantwortet wird!

Gruß

Peter

Leider absolut nicht mein Fachgebiet, sorry

Hallo jay-jey,

geben Sie alles an - 650 E. Es kann sein, dass man Ihnen das Ticket kuerzt, auch kein Problem.
Geben Sie weiterhin an: Buecher, Hefte eben alles, was noetig war zur Bewaeltigung des Studiums.Haben Sie zusaetzlich einen Kredit aufgenommen, kann ja sein, um sich teuere Buecher fuers Studium zu kaufen, od. eine Excursion fuers das Studium teilzunehmen, kann ebenso unter Sonderausgaben angegeben werden.Fahrten zur Uni und nach Hause, Heimfahrten am Wochenende zur Mama auch.aber nur eins, wohnen sie zuhause, dann die Fahrten, wenn sie nicht mit der ermaessigten Fahrkarte abgeklaert sind, Ansonsten alle Mehrkosten, vielleicht auch Benzingeld ets.
Viel Erfolg.
Gruss
Postmann

Hallo,

wenn das Studium deine Erst-Ausbildung (nach der Schule) war, dann stellten die Studienkosten begrenzt abzugsfähige Sonderausgaben (keine Werbungskosten) dar.

In der Einkommensteuererklärung 2012 können die und nur die Kosten angesetzt werden, die auch tatsächlich in 2012 gezahlt wurden.
Hierzu gehören unter anderem die Studiengebühren und das Studententicket. Statt des Studententickets kann auch ggf. die höhere Entfernunspauschale (0,30 EUR pro Entfernungskilometer zwischen Wohnung und Uni/Hochschule) angesetzt werden.

Hallo jay-jey,
Studiengebühren können im Jahr der Zahlung (2011)als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Dazu zählen (Studiengebühren, Kurs-, Lehrgangs-, Zulassungs- oder Prüfungsgebühren). Du solltest auf jeden Fall versuchen, diese nachträglich geltend zu machen.Das Studententicket zählt zu den Fahrkosten zwischen Wohnung und Ausbildungsstätte (Uni) und wird mit der Entfernungspauschale (Werbungskosten) abgerechnet.Dazu alle Belege einreichen, die als Nachweis über die Höhe der Gebühren Auskunft geben bzw. das Studententicket mit einreichen.
Viele Grüße
Heidi

Hallo,
grundsätzlich können Kosten nur in dem Jahr als Ausgaben berücksichtigt werden, in dem Sie entstanden sind, d.h. die Studienkosten sind in 2011 angefallen, können also auch nur in 2011 berücksichtigt werden.
Ausführlichere Informationen zu diesem Thema finden sich, wenn man die Schlagworte „Berusfausbildungskosten Steuer“ und „Fortbildungskosten Steuer“ in einer Suchmaschine eingibt.
Es ist dann relativ schnell klar, was wie von der Steuer abgesetzt werden kann.
Gutes Gelingen
Barbara

Hallo,
geben Sie Ihre Gebühren in voller Höhe bei den außergewöhnlichen Belastungen an.
Mfg

Hallo
wenn überhaupt, kann man nur die Ausgaben in dem Jahr, in dem sie angefallen sind absetzen.
Und bei der Ausbildung stellen sich die Finanzämter eh schon an und akzeptieren das nicht.
Leider…

Hallo,

man mag es gut finden oder auch nicht, aber ich glaube, das hängt sehr von deinem Finanzamt bzw. -beamten ab: Grundsätzlich sind alle Kosten für dein Studium sog. vorweggenommene Werbungskosten (da sie der Erzielung zukünftigen Berufseinkommens dienen) und daher absetzbar. Was genau und bis wann rückwirkend anerkannt wird, wird aber dein Finanzamt im Einzelfall entscheiden. (Es gibt Kappungsgrenzen.)

Beantrage doch einfach alles. Das Finanzamt ist verpflichtet, dir einen verständlichen Steuerbescheid zu erstellen und dazu gehört auch, zumindest auf Nachfrage, etwaige Streichungen zu erläutern.

Viel Erfolg!
Roger

Sorry, auf diesem Gebiet hat sich seit meinem Studium einiges geändert.
Ich gehe einmal davon aus, dass andere Nutzer besser helfen können - oder zur Not das Finanzamt.

Hallo,

ja, geben Sie die Studiengebühren an, wenn Sie im gleichen Jahr
Einkommen erzielt haben und das Studium eine direkte Vorbereitung
für ihre Arbeitsstelle darstellte.

Für die Studiengebühren der Vorjahre gab es in 2011 war ein BFH-Urteil, dass zwei Studenten recht gab, die
Studiengebühren, anerkannt bekamen.
Sie könnten daher auch versuchen Kosten bis zu 4 Jahre rückwirkend geltend zu machen und zwar als Verlustvortrag, also Studiengebühren und andere Gebühren.
Viel Erfolg!
Gruß
Lambertobruno

Hallo,

es kommt darauf an, wann du diese Studiengebühren gezahlt hast (das Jahr) Ist es in 2012 dann kannst Du die St.geb. mit reinnehmen, sonst leider nicht. Die Berechnungen mmüssen immer im gleichen Kalenderjahr sein.

Viele Grüße

hamsterbaumi

Wenn es sich um das Erststudium handelt, sind es Werbungskosten. Bei den Sonderausgaben gibt es nur Fortbildungskosten, das bedeutet, man hatte schon eine Ausbildung oder Studium und bildet sich weiter.
Die Fortbildungskosten sind von der Höhe her begrenzt und können nur im selben Jahr abgesetzt werden.
Bei den Werbungskosten hingegen (z.B. Erststudium) gibt es keine Begrenzung von der Höhe her und Sie können per Verlustvortrag in das nächste Jahr übertragen werden, falls diese nicht vollständig mit anderen Einkünften verrechnet werden können.
Sie sollten also für jedes Jahr des Studiums (bis 2008 rückwirkend) eine Steuererklärung abgeben und die Werbungskosten vortragen, bis sie sich in 2012 steuerlich auch auswirken.

Als Beleg genügt ein Nachweis der Zahlung der Studiengebühren. Aber auch Fahrtkosten, doppelte Haushaltsführung und Literatur können geltend gemacht werden.

Als Sonderausgaben bis max. 6000 Euro! Exmatrikulationbescheinigung - das Finanzamt muß erkennen können, wann das Studium beendet wurde. Gruß

Hi,
das geht in 2012 nicht, das hätte in der EKSt.-erklärung 2011 passieren müssen
Lg Franzilein

Hallo,

nun bin kein Steuerberater, aber die Studiengebühren würde ich als als Werbungskosten geltend machen, das Ticket ist meiner Meinung nach ein Zuschuss zu den Fahrtkosten und kann deshalb nicht geltend gemacht werden.

Gruß Uwe

Hallo,
gab es denn im Kalenderjahr 2011 irgendwelche Einkünfte und Zahlung von Einkommensteuer?
Dann sind Ausbildungskosten (Sonderausgaben) dagegen geltend zu machen.
Belege für Geldausgaben/Aufwendungen sind Tickets, Überweisungskopien etc.

In 2012 sind wahrscheinlich Werbungskosten (Fahrten zur Arbeitsstelle?) angefallen. Die Gesamtsituation des Kalenderjahres ist zu betrachten und was an LSt oder ESt bezahlt worden ist.

HTH