Hallo!
Es ist in allen Bundesländern möglich, ohne Abitur zu studieren. Ausnahme bildet hierbei allerdings Bayern, wo dies meines Wissens nach noch nicht möglich ist.
Die Regelung zur Zulassung ist wiederum Ländersache.
Sehr wahrscheinlich ist es aber so, dass Berufserfahrung das notwendige Kriterium zur Studienzulassung darstellt (in Sachsen z.Zt. 3 Jahre Berufserfahrung sowie eine abgeschlossene Berufsausbildung, wobei Kindeserziehung z.B. dem Ausüben eines Berufes gleichgestellt ist).
Zusätzlich wird die Eignung in einem von der Hochschule zu dem jeweiligem Studiengang festgesetztem Verfahren überprüft. Diese Überprüfung gilt dann nur für diese Hochschule und nur den geprüften Studiengang.
Als Zulassungskriterium über den NC (falls relevant) gilt die Note der Eignungsprüfung als Bemessungsgrundlage.
Lieben Gruß
Patrick