Studium ohne ABI

hi,

gibt es in deutschland eigenlich die möglichkeit ohne abi oder fachabi zu studieren?

habe einen guten realschulabschluss, abgeschlossene lehre zum informatikkaufmann.

es währe ein grosser traum von mir literatur oder phil. zu studieren.

oder muss ich (was ich vermute) erst wieder die schulbank drücken?

wie sieht es mit einem fernstudim aus, haben die die gleichen aufnahmebedingungen?

danke,

zs

Von der Website der Uni Düsseldorf:
Das Abitur ist nur eine Form der „Allgemeinen Hochschulreife“. Ein abgeschlossenes Fachhochstudium ist eine andere Form. Unter bestimmten Bedingungen ist es aber möglich, auch ohne diese „Allgemeine Hochschulreife“ an einer Universität zu studieren.

„Studieren ohne Abitur“
ist dann möglich, wenn Sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen und in der Einstufungsprüfung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können, die den Leistungen von mindestens einem Semester in dem angestrebten Studienfach entsprechen.
Nach erfolgreich bestandener Einstufungsprüfung werden Sie in das zweite oder entsprechend höhere Semester des Faches eingestuft.

Gesetzliche Grundlagen für die Einstufungsprüfung sind

§ 66 Abs. 2 des Universitätsgesetzes (UG) vom 3.8.93

Verordnung über die Zulassung zur Einstufungsprüfung vom 9.3.94

Einstufungsprüfungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 1. 7. 1997

Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Einstufungsprüfung:

Vollendung des 24. Lebensjahres

abgeschlossene Berufsausbildung

mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit:
Sie muss nicht mit der Berufsausbildung zusammenhängen und braucht nicht auf Erwerb ausgerichtet gewesen zu sein (auch die Führung eines Familienhaushaltes oder eine ehrenamtlichen Tätigkeit gehören dazu).Die Wahl des Studienfaches
hängt zum Einen von der Vorbildung ab, mit der Sie die studienrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten von mindestens einem Semester erworben haben. Zum Anderen können Studienfächer mit dem Abschluss Staatsexamen (Lehramt, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Jura) nicht über eine Einstufungsprüfung studiert werden.
Auch für Krankenschwestern oder Absolventen ähnlicher Ausbildungen gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, Medizin ohne Abitur zu studieren.

Studienfächer der Universität Düsseldorf

Bei den meisten zulassungsbeschränkten Fächern besteht die Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern ( > 1). Die bestandene Einstufungsprüfung ist also noch keine Studienplatzgarantie. Sie müssen sich mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern für das 2. oder höhere Semester am jeweiligen Auswahlverfahren der Universität beteiligen.

Beim Diplomstudiengang Literaturübersetzen müssen Sie - wie alle anderen Bewerberinnen und -bewerber - Sprachkenntnisse nachweisen. Dies geschieht u.a. durch einen speziellen Test.

Das Magisterstudium besteht aus einer Kombination aus entweder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern. (Näheres siehe unter Magisterstudium). Für alle Fächer der gewählten Kombination muss eine Einstufungsprüfung abgelegt werden.

Die Einstufungsprüfung
wird von einer Hochschulkommission durchgeführt. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Witsch (Lehrstuhl für Angewandte Mathematik, Gebäude 25.22, Ebene 02; Tel. 0211-81-12164), der Ihnen auch bei sonstigen Fragen weiterhelfen kann.

Die Inhalte der Einstufungsprüfung entsprechen pro Einstufungssemester einem Lehrangebot von 20 Semesterwochenstunden und umfassen mehr als einen Prüfungsbereich des angestrebten Studienganges. Die Teilprüfungen sind für

die Diplom-Studiengänge Biologie, Chemie und Physik:
4 mündliche Prüfungen von 30 bis 45 Minuten Dauer

die Diplom-Studiengänge Mathematik, Erziehungswissenschaft und Psychologie:
2 schriftliche (2-3 Stunden) und 2 mündliche Prüfungen
30-45 Minuten)

Diplom-Literaturübersetzen und alle Magister-Studiengänge:
in jedem Fach eine schriftliche (2-3 Stunden) und eine mündliche Prüfung (30-45 Minuten)

Die Vorbildung,
die zu den studienrelevanten Kenntnissen führte, muss nicht in der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit, sondern kann durchaus auch in einem Hobby oder einem Ehrenamt erworben worden sein.
Eine Möglichkeit, die studienrelevanten Kenntnisse zu erwerben, bietet auch ein Gasthörerstudium. Wenn Sie sich dafür einschreiben wollen, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, Heinrich-Heine-Universität 1, 40225 Düsseldorf.
Vorher sollten Sie aber zu Herrn Prof. Dr. Witsch (Lehrstuhl für Angewandte Mathematik, Gebäude 25.22, Ebene 02; Tel. 0211-81-12164) und zu Vertretern des gewünschten Faches Kontakt aufnehmen.

Wenn Sie sich hinreichende Kenntnisse zutrauen, können Sie die Zulassung zur Prüfung beantragen.
Der Antrag für die Zulassung zur Einstufungsprüfung muss bis zum 31.3. d.J. für das darauf folgende Wintersemester und bis zum 30.9. d.J. für das darauf folgende Sommersemester gestellt werden. Antragsformulare gibt es beim Akademischen Prüfungsamt (Gebäude 16.11, 4. Etage). In der Bewerbung müssen die formalen Voraussetzungen belegt werden. Es ist ausführlich zu erläutern , aufgrund welcher Vorbildung die studienrelevanten Kenntnisse erworben wurden. Außerdem muss angegeben werden, ob sich die Prüfung auf die Anrechung von einem Semester (Einstufung ins 2. Semester) oder von mehr Semestern (Einstufung in entsprechend höhere Semester) beziehen soll. Die Bewerbung ist zu richten an das

Akademische Prüfungsamt
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätstr. 1
40225 Düsseldorf

Hallo,

in Berlin gibt es 3 Institutionen, die selbständig oder in Zusammenarbeit mit einer Universität, diverse Studienrichtungen ohne Abitur und nebenberuflich (sprich abends) anbieten. Grundvoraussetzungen sind meistenes eine kaufmännische Ausbildung und 2 - 4 Jahre Berufserfahrung. Ich selbst habe mir 2 Ausbilder genauer angeschaut und die Preise verglichen.

Bundesweit vertreten ist die VWA. Allerdings würde ich hier nicht gerne lernen wollen, weil

  1. sehr große Klassen und 2) während einer Info-veranstaltung alles immer als „kein Problem“ dargestellt worden ist. Ein Prof ist für mindestens 50 Studenten der VWA zuständig und macht das aber nur nebenberuflich. Ich weiß nicht, wie oft mein Prof da mal Zeit für mich hätte.

Die Adresse der anderen Bildungseinrichtung, maile ich Dir, wenn Du möchtest, gerne zu; muß Sie allerdings erst raussuchen. Die haben mich damals von sich überzeugt. Mit kleinen Klassen von mas. 30 studierenden, eigene Prüfungszulassung durch die IHK; dadurch legst Du Deine Prüfungen vor Deinem Lehrer ab, Preise sahen hier auch besser aus und ein Fernstudium für nicht „Nichtberliner“ war, soweit ich mich erinnern kann, auch im Angebot.

Viele Grüße

Anja

Studium ohne ABI - Veröffentl. der BA f. Arbeit

hi,

Hi

Zum Studieren ohne Abitur (an (Fach)hochschulen und Unis) hat die Bundesanstalt für Arbeit in ihrer regelmäßigen Publikation IBV-Nchrichten gerade einen dicken Führer rausgebracht, in welchem alles steht zu den diversen Regelungen in den Bundesländern (Bildung ist Ländersache!!). Schätze, dass man den in jedem BIZ anschauen kann. Vielleicht steht er auch unter arbeitsamt.de im Netz?

Bei uns in Rheinland-Pfalz sind die Regelungen andere als z.B. Düsseldorf (siehe anderes Posting). Die Chancen hier wären ziemlich gering. (Anerkannte Berufsausbildung mit mind. 2,5, mind. 3 Jahre Berufstätigkeit im erlernten Beruf und ((!!!) Zusammenhang zwischen dem Erlernten und Gearbeiteten und dem, was man studieren möchte!)

Die Fernuni Hagen (einzige Fernuni in Deutschland, Fern FHs gibt es mehr) hat z.B. auch bessere Bedingungen, weil sie in Nordrhein-Westfalen liegt. Dort mal nachfragen! (fernuni-hagen.de)

Die VWA, die DAA oder ähnliche Institute machen sicherlich hervorragende Arbeit, aber sie haben mit einem Hochschulstudium nur das Wort „Studium“ gemeinsam. Die DAA bietet z.B. hier bei uns in Trier auch am Wochenende auf dem Campus Veranstaltungen an (sie nutzt unsere Räume). Dozenten sind oft Uni-Profs, die das nebenher machen. Ein Uni-Studium ist das aber damit keineswegs.

MfG
Susanne Mensah

gibt es in deutschland eigenlich die möglichkeit ohne abi oder
fachabi zu studieren?

habe einen guten realschulabschluss, abgeschlossene lehre zum
informatikkaufmann.

es währe ein grosser traum von mir literatur oder phil. zu
studieren.

oder muss ich (was ich vermute) erst wieder die schulbank
drücken?

wie sieht es mit einem fernstudim aus, haben die die gleichen
aufnahmebedingungen?

danke,

zs

in allen Bundesländern (ausser Bayern) gibt es Regelungen für den Hochschulzugang ohne Abi. Auf der Website der Kultusministeriumskonferenz gibts eine Download- Datei mit den Bedingungen der einzelnen Bundesländer:
http://www.kmk.org/hschule/home1.htm

Allgemein gilt aber als Voraussetzung eine abgeschlossene Berufsausbildung( im studienverwandten Fachgebiet), mehrer Jahre im Beruf und ca. 3 Jahre Hauptwohnsitz im Bundesland.

Ich studiere übrigens selbst ohne Abi, was durch die Berufserfahrung durchaus Vorteile hat.

Gruss
Annabell

Wie sieht das mit Physik aus???
Hi!

Wie sieht das mit Physik aus? Gibt es da auch Einschränkungen, z.B. Diplom, „Master of Science“ usw, falls man kein Abi vorweisen kann?

Ciao
Catmad

Wie schon erwähnt, sind die Zulassungsbedingungen in jedem Bundesland unterschiedlich, aber teilweise gibt es wohl sogar prozentuale Richtwerte die eine Anzahl Studierender des 2. Bildungsweges vorschreibt.
Wenn die Aufnahmebedingungen erfüllt sind (also die entsprechenden Voraussetzungen und je nachdem Aufnahmeprüfung, Einstufungsprüfung oder Probestudium mit anschliessender Leistungskontrollprüfung)ist man „ordentlicher Studierender“ - ohne Einschränkung.
Allerdings ist das Studium meist an die entsprechende Einrichtung,Studiengang oder Bundesland gebunden. Erst das abgeschlossene Studium gilt nämlich dann als Hochschulzugangsberechtigung ( Vordiplom o.ä. ist zwar bundesweit gültig, aber eine Anerkennung des externen Hochschulzugangs liegt im Ermessen der hochschule bzw. des Bundeslandes…

Gruss Annabell

Jetzt eine Annahme…
Hi!

Nehmen wir mal an jemand mit Mittlerer Reife studiert durch dieses Verfahren und schafft es tatsächlich nach vielen Jahren sein Doktor zu machen, müsste man dann nicht dieser Person einen Hochschulabschluss mitgeben, da er ja bewiesen hat das er „hochgebildet“ ist?
Oder müsste er dann jedesmal aufs neue einen Eignungstest machen?

Ciao
Catmad

Da der Doktortitel ja normalerweise im Anschluss an einen Hochschulabschluss abgelegt wird, kommt es zu dieser Situation nicht - der Hochschulabschluss (Diplom) gilt als Hochschulzugangsberechtigung ( nur eben die Aufnahmeprüfung und das Vordiplom nicht).

Aber es könnte tatsächlich passieren, dass bei einem Wechsel während des Studiums folgende groteske Situation eintritt: Studi wechselt nach dem Vordiplom die Uni, hat aber aufgrund des erwähnten Zuganges keine allgemeingültige Hochschulzugangberechtigung. Die Hochschule könnte somit eine Einstufungsprüfung o.ä. verlangen. Nehmen wir jetzt an, diese Prüfung stuft den Studi ins erste oder zweite Semester ein, dann haben wir einen Erstsemester mit Vordiplom…So ist das wohl, wenn Landes- und Bundesrecht kollidieren - Gesetzeslücke…? Habe noch keinen Passus gefunden, der hier einsetzt.

Gruss Anna

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