Von der Website der Uni Düsseldorf:
Das Abitur ist nur eine Form der „Allgemeinen Hochschulreife“. Ein abgeschlossenes Fachhochstudium ist eine andere Form. Unter bestimmten Bedingungen ist es aber möglich, auch ohne diese „Allgemeine Hochschulreife“ an einer Universität zu studieren.
„Studieren ohne Abitur“
ist dann möglich, wenn Sie bestimmte formale Voraussetzungen erfüllen und in der Einstufungsprüfung Kenntnisse und Fähigkeiten nachweisen können, die den Leistungen von mindestens einem Semester in dem angestrebten Studienfach entsprechen.
Nach erfolgreich bestandener Einstufungsprüfung werden Sie in das zweite oder entsprechend höhere Semester des Faches eingestuft.
Gesetzliche Grundlagen für die Einstufungsprüfung sind
§ 66 Abs. 2 des Universitätsgesetzes (UG) vom 3.8.93
Verordnung über die Zulassung zur Einstufungsprüfung vom 9.3.94
Einstufungsprüfungsordnung der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf vom 1. 7. 1997
Formale Voraussetzungen für die Zulassung zur Einstufungsprüfung:
Vollendung des 24. Lebensjahres
abgeschlossene Berufsausbildung
mindestens fünfjährige berufliche Tätigkeit:
Sie muss nicht mit der Berufsausbildung zusammenhängen und braucht nicht auf Erwerb ausgerichtet gewesen zu sein (auch die Führung eines Familienhaushaltes oder eine ehrenamtlichen Tätigkeit gehören dazu).Die Wahl des Studienfaches
hängt zum Einen von der Vorbildung ab, mit der Sie die studienrelevanten Kenntnisse und Fähigkeiten von mindestens einem Semester erworben haben. Zum Anderen können Studienfächer mit dem Abschluss Staatsexamen (Lehramt, Medizin, Zahnmedizin, Pharmazie, Jura) nicht über eine Einstufungsprüfung studiert werden.
Auch für Krankenschwestern oder Absolventen ähnlicher Ausbildungen gibt es zur Zeit keine Möglichkeit, Medizin ohne Abitur zu studieren.
Studienfächer der Universität Düsseldorf
Bei den meisten zulassungsbeschränkten Fächern besteht die Zulassungsbeschränkung auch in höheren Semestern ( > 1). Die bestandene Einstufungsprüfung ist also noch keine Studienplatzgarantie. Sie müssen sich mit anderen Bewerberinnen und Bewerbern für das 2. oder höhere Semester am jeweiligen Auswahlverfahren der Universität beteiligen.
Beim Diplomstudiengang Literaturübersetzen müssen Sie - wie alle anderen Bewerberinnen und -bewerber - Sprachkenntnisse nachweisen. Dies geschieht u.a. durch einen speziellen Test.
Das Magisterstudium besteht aus einer Kombination aus entweder einem Hauptfach und zwei Nebenfächern oder aus zwei Hauptfächern. (Näheres siehe unter Magisterstudium). Für alle Fächer der gewählten Kombination muss eine Einstufungsprüfung abgelegt werden.
Die Einstufungsprüfung
wird von einer Hochschulkommission durchgeführt. Ansprechpartner ist Prof. Dr. Witsch (Lehrstuhl für Angewandte Mathematik, Gebäude 25.22, Ebene 02; Tel. 0211-81-12164), der Ihnen auch bei sonstigen Fragen weiterhelfen kann.
Die Inhalte der Einstufungsprüfung entsprechen pro Einstufungssemester einem Lehrangebot von 20 Semesterwochenstunden und umfassen mehr als einen Prüfungsbereich des angestrebten Studienganges. Die Teilprüfungen sind für
die Diplom-Studiengänge Biologie, Chemie und Physik:
4 mündliche Prüfungen von 30 bis 45 Minuten Dauer
die Diplom-Studiengänge Mathematik, Erziehungswissenschaft und Psychologie:
2 schriftliche (2-3 Stunden) und 2 mündliche Prüfungen
30-45 Minuten)
Diplom-Literaturübersetzen und alle Magister-Studiengänge:
in jedem Fach eine schriftliche (2-3 Stunden) und eine mündliche Prüfung (30-45 Minuten)
Die Vorbildung,
die zu den studienrelevanten Kenntnissen führte, muss nicht in der Berufsausbildung oder der Berufstätigkeit, sondern kann durchaus auch in einem Hobby oder einem Ehrenamt erworben worden sein.
Eine Möglichkeit, die studienrelevanten Kenntnisse zu erwerben, bietet auch ein Gasthörerstudium. Wenn Sie sich dafür einschreiben wollen, wenden Sie sich an das Studierendensekretariat, Heinrich-Heine-Universität 1, 40225 Düsseldorf.
Vorher sollten Sie aber zu Herrn Prof. Dr. Witsch (Lehrstuhl für Angewandte Mathematik, Gebäude 25.22, Ebene 02; Tel. 0211-81-12164) und zu Vertretern des gewünschten Faches Kontakt aufnehmen.
Wenn Sie sich hinreichende Kenntnisse zutrauen, können Sie die Zulassung zur Prüfung beantragen.
Der Antrag für die Zulassung zur Einstufungsprüfung muss bis zum 31.3. d.J. für das darauf folgende Wintersemester und bis zum 30.9. d.J. für das darauf folgende Sommersemester gestellt werden. Antragsformulare gibt es beim Akademischen Prüfungsamt (Gebäude 16.11, 4. Etage). In der Bewerbung müssen die formalen Voraussetzungen belegt werden. Es ist ausführlich zu erläutern , aufgrund welcher Vorbildung die studienrelevanten Kenntnisse erworben wurden. Außerdem muss angegeben werden, ob sich die Prüfung auf die Anrechung von einem Semester (Einstufung ins 2. Semester) oder von mehr Semestern (Einstufung in entsprechend höhere Semester) beziehen soll. Die Bewerbung ist zu richten an das
Akademische Prüfungsamt
Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf
Universitätstr. 1
40225 Düsseldorf