Studium und Beruf

Hallo zusam,

habe mal eine „dumme“ Frage und hoffe dennoch das mir vielleicht jemand
einen Rat geben kann.

Ich bin schon etwas älter (36 Jahre) und eigentlich teilzeitberufstätig.
Nun habe ich mich um einen Studiumplatz beworben und auch aufgrund meiner
beruflichen Weiterbildung eine Zulassung und Studiumplatz erhalten.

Meine Frage ist, da ich ja keine Studiumerfahrung habe, ob die Möglichkeit besteht Halbtagsstelle und Studium mit einander
zu verbinden oder wird das ein sehr großes Problem aufgrund der Vorlesungszeiten
und ich müßte meine Berufstätigkeit (was für mich gegebenenfalls zu ein finanziellen Problem werden könnte) aufgeben. Welche Möglichkeiten bestehen,
neben dem Studium beruflich tätig zu sein.

Über viele hilfreiche Tipps würde ich mich sehr freuen!
Vielen Dank.

Assi

Genaueres bitte
Hi,

Welches Fach willst du auf welcher Art Hochschule studieren?
Wie flexibel ist deine Halbtagsstelle zeitlich?
Gruss,

Hallo,

ich habe vor BWL in Osnabrück zu studieren. Dieses ist mir auch nur möglich, da ich
aufgrund meiner Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin und mit einer
Einzelfallentscheidung die Hochschulberechtigung (Studieren ohne Abi)
erlangt habe.

Leider ist arbeitzeitmässig wohl nicht viel zu machen, sprich ich müsste
bei meiner Arbeitsstelle von 08:00 bis 13.15 Uhr anwesend sein, hin und
wieder könnte ich wohl einen freien Tag bekommen. Das nächste Problem ist,
dass ich mindestens 2 Monate Kündigungsfrist habe, wenn´s ganz schlecht läuft
sogar bis März 2005 an meinen Arbeitgeber gebunden bin, da er mir die Weiterbildung finanziert hat. Ich würde mir ja wohl einen anderen Job suchen,
aber was mache ich das nächste halbe Jahr ???

Kann ich dieses halbe Jahr an der Uni irgendwie überbrücken ???
Oder soll ich mich nächstes Semester neu bewerben ???
Kriege ich dann wirklich wieder einen Studiumplatz ???
Leider habe ich absolut keine Ahnung wie es an der UNI abläuft und bin wirklich
für jeden Tipp dankbar.

Viele Grüße
Assi

Hallo Assi,

ich habe vor BWL in Osnabrück zu studieren. Dieses ist mir
auch nur möglich, da ich
aufgrund meiner Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin und mit
einer
Einzelfallentscheidung die Hochschulberechtigung (Studieren
ohne Abi)
erlangt habe.

Mein Tipp: unbedingt vorher noch einen Vorbereitungskurs in Mathematik machen !!! Ich habe auch einige Freunde, die nachträglich studiert haben (BWL usw.) bzw. eine Weiterbildung (Techniker) gemacht haben. Bei allen war Mathe ein erheblicher Knackpunkt.

Beschäftige Dich daher unbedingt vorher damit !!!

Leider ist arbeitzeitmässig wohl nicht viel zu machen, sprich
ich müsste
bei meiner Arbeitsstelle von 08:00 bis 13.15 Uhr anwesend
sein, hin und
wieder könnte ich wohl einen freien Tag bekommen. Das nächste
Problem ist,
dass ich mindestens 2 Monate Kündigungsfrist habe, wenn´s ganz
schlecht läuft

Das ist allerdings ziemlich schlecht, denn die Vorlesungen sind i.A. vorwiegend vormittags. Ist es bei Dir evtl. möglich, andere Aufgaben, welche sich z.B. auch ausserhalb der normalen Arbeitszeiten machen lassen, in der Firma zu übernehmen (auch wenn es evtl. vorübergehend einen Abstieg bedeutet ?). Meine Mutter hat z.B. als Buchhalterin als ich ein Kind war, viel von zu Hause aus gemacht.

Kann ich dieses halbe Jahr an der Uni irgendwie überbrücken
???
Oder soll ich mich nächstes Semester neu bewerben ???

Ich würde Letzteres machen, da sonst ein Semester vergeigt ist (da schaut man als Arbeitgeber auch mal auf die Studiendauer). Nutze die Zeit vielmehr, um Dich für’s Studium fit zu machen. Glaube mir, Mathe auf dem Niveau des Studiums hat mit dem Mathe, das Du aus der Realschule kennst, so gut wie gar nichts zu tun !!! Wenn Du da nicht fit bist, gehst Du sofort baden. Gilt dann übrigens auch für Fächer wie Statistik und Operation research usw.

Kriege ich dann wirklich wieder einen Studiumplatz ???

Das weiss ich nicht, würde mich daher drum kümmern. Aber einfach studieren, ohne sich vorher darum zu kümmern, wie es gehen könnte (Vorlesungszeiten, Lehrinhalte usw.) halte ich für gefährlich.

Leider habe ich absolut keine Ahnung wie es an der UNI abläuft
und bin wirklich

Dann setz’ Dich einfach mal in eine Vorlesung rein. Idealerweise in eine Mathevorlesung !

Grüsse

Sven

Hallo!

Wie wäre es mit einem Studium an der Fernuni Hagen? Dabei hast Du als Teilzeitstudent die Möglichkeit, Berufstätigkeit und Studium unter einen Hut zu bringen.

Gruß
Wolfgang

Hallo!

Wie wäre es mit einem Studium an der Fernuni Hagen? Dabei hast
Du als Teilzeitstudent die Möglichkeit, Berufstätigkeit und
Studium unter einen Hut zu bringen.

Habe über diese Alternative schon nachgedacht und auch schon einmal
die Ausbildereignungsprüfung via Fernschule absolviert.
Leider muss ich sagen, dass ich aufgrund meiner Familiensituation (habe
14 jährigen Sohn) dazu doch vielleicht nicht zu diszipliniert bin und
mir das Selbststudium nicht ganz so liegt.

Eine gewisse Nacharbeit, sofern man vorher etwas vermittelt bekommen
hat ist für mich einfach der bessere Weg. Die Erfahrung habe ich bei
der Bilanzbuchhalter Weiterbildung gemacht (wo man sehr viel in Eigenarbeit
nacharbeiten musste).

Danke trotzdem.

Gruß
Wolfgang

Hallo,

kleiner Tipp - als Studierende per dritten Bildungsweg (Studium ohne Abi) unterliegst Du nicht der 30-Jahre-Regel und kannst Bafög beantragen (§19 Bafög). Allerdings mußt Du dann umgehend nach Anerkennung der Eignung anfangen, kannst also nicht mehr schieben.

Gruß anna

BAföG - Gesetz und Verwaltungsvorschrift

§ 10 Alter

(1)+(2) (aufgehoben)

(3) Ausbildungsförderung wird nicht geleistet, wenn der Auszubildende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts, für den er Ausbildungsförderung beantragt, das 30. Lebensjahr vollendet hat. Satz 1 gilt nicht, wenn

  1. der Auszubildende die Zugangsvoraussetzungen für die zu fördernde Ausbildung in einer Fachoberschulklasse, deren Besuch eine abgeschlossene Berufsausbildung voraussetzt, an einer Abendhauptschule, einer Berufsaufbauschule, einer Abendrealschule, einem Abendgymnasium, einem Kolleg oder durch eine Nichtschülerprüfung oder eine Zugangsprüfung zu einer Hochschule erworben hat,

1a. der Auszubildende ohne Hochschulzugangsberechtigung auf Grund seiner beruflichen Qualifikation an einer Hochschule eingeschrieben worden ist,

  1. die Art einer vor dem 1. Juli 1995 aufgenommenen Ausbildung die Überschreitung der Altersgrenze rechtfertigt,

  2. der Auszubildende aus persönlichen oder familiären Gründen, insbesondere der Erziehung von Kindern bis zu 10 Jahren, gehindert war, den Ausbildungsabschnitt rechtzeitig zu beginnen oder

  3. der Auszubildende infolge einer einschneidenden Veränderung seiner persönlichen Verhältnisse bedürftig geworden ist und noch keine Ausbildung, die nach diesem Gesetz gefördert werden kann, berufsqualifizierend abgeschlossen hat.

Satz 2 Nr. 1, 3 und 4 gilt nur, wenn der Auszubildende die Ausbildung unverzüglich nach Erreichen der Zugangsvoraussetzungen, dem Wegfall der Hinderungsgründe oder dem Eintritt einer Bedürftigkeit infolge einschneidender Veränderungen seiner persönlichen Verhältnisse aufnimmt.