Guten Tag,
nach erfolgreicher Ausbildung zur Industriekauffrau hat eine Arbeitskollegin einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum 31.03.2006 erhalten.
Jetzt hat sie die Zusage für einen Studienplatz an der FH Koblenz zum Sommersemester 2006 bekommen (Einführungsvorlesung 27.03.2006). Sie muß sich bis zum 17.03.2006 als Studentin einschreiben.
Wie verhält es sich mit dem Arbeitsverhältnis?
Vorzeitige Kündigung, Urlaub …?
Ab wann ist man Student (mit Einschreibung oder Semesterbeginn)?
Kann man gleichzeitig Student und Arbeitnehmer sein?
Guten Tag,
nach erfolgreicher Ausbildung zur Industriekauffrau hat eine
Arbeitskollegin einen befristeten Arbeitsvertrag bis zum
31.03.2006 erhalten.
Jetzt hat sie die Zusage für einen Studienplatz an der FH
Koblenz zum Sommersemester 2006 bekommen (Einführungsvorlesung
27.03.2006). Sie muß sich bis zum 17.03.2006 als Studentin
einschreiben.
Wie verhält es sich mit dem Arbeitsverhältnis?
Vorzeitige Kündigung, Urlaub …?
Befristete A-Verträge dürfen nur aus wichtigem Grund vorzeitig beendet werden.
Siehe auch http://www.arbeitsrecht.de/arbeitsrecht/RechtKompakt…
Andererseits: man muss hierzulande nicht zu Vorlesungen erscheinen. Ob sich das gut macht, sei dahingestellt. Und wg. der vier Tage…
Urlaub steht ihr übrigens auch zu.
Ab wann ist man Student (mit Einschreibung oder
Semesterbeginn)?
Ab Einschreibung und dem Erhalt des Studentenausweises. Obwohl die Person wahrscheinlich noch überprüft wird von wg. Studienberechtigung.
Kann man gleichzeitig Student und Arbeitnehmer sein?
Ja. Obwohl man wg. der Arbeit vielleicht nicht Vollzeit studieren kann
also ich würde für die paar Tage beim AG Urlaub beantragen, der müsste ja zur Verfügung stehen.
Ich weiß aber nicht genau, ob man gleichzeitig noch AN sein kann und sich schon einschreiben kann an der Uni. Das würde ich mit der Uni abklären… Bei mir ist es auch so, dass ich ab Herbst noch einen Monat AN sein werde, aber eigentlich dann wieder zur Schule gehe (Den einen Monat überschneidet sich das bei mir auch).
…Arbeitsvertrag bis zum
31.03.2006 erhalten.
Jetzt hat sie die Zusage für einen Studienplatz an der FH
Koblenz zum Sommersemester 2006 bekommen (Einführungsvorlesung
27.03.2006). Sie muß sich bis zum 17.03.2006 als Studentin
einschreiben.
Na, wenns weiter nichts ist! Wie schon gesagt: Meist verliert man nichts, wenn man die Einführungsvorlseung verpasst hat. Andererseits würde ich persönlich eher die letzten 5 Tage krankmachen oder Urlaub nehmen. Ich würde mir wegen 5 Arbeitstagen doch nicht den Anfang des Studiums versauen lassen.
Student ist man mit der Einschreibung.
Meint
Branden
Ich weiß aber nicht genau, ob man gleichzeitig noch AN sein
kann und sich schon einschreiben kann an der Uni.
das geht. Es gibt genügend leute, die einen festen Arbeitsplatz haben (20 h) und trotzdem studieren.
Sozialversicherungstechnisch bist du mit einer arbeitszeit grösser 19,5h/Woche kein Student, musst also über dein Arbeitsverhältnis versichern. Mit wenifger als 20 h/Woche kannst du dich als Student billig sozialversichern. Ob selbst oder über die Eltern familienvers., erklärt dir deine KK.