Studium und Einkommensteuer

Hallo,

ein Student hat vor Beginn seines Studiums eine dreijährige Ausbildung gemacht (2003-2006), dann hat er eine schulische Weiterbildung gemacht und im Zeitraum 10/2008 bis 08/2011 ein Bachelor-Studium in einem fachfremden Gebiet absolviert (das Studium hat also inhaltlich mit der Ausbildung nichts zu tun). Von 10/2011 bis 03/2014 studiert er einen konsekutiven Masterstudiengang, wobei ein freiwilliges Auslandssemester absolviert wurde.

Aktuellen Gerichtsurteilen zufolge können die Kosten des Studiums als Werbungskosten von der Einkommensteuer abgesetzt werden und können vier Jahre in Nachhinein geltend gemacht werden. Ich glaube, das heißt Verlustvortrag.

Wenn diese Person nun nach dem Studium von 04/2014 bis 12/2014 arbeitet und am Ende von 2014 eine Einkommensteuererklärung für 2014 abgibt… Wie ist das dann mit dieser 4-Jahres-Regel: Werden dann die Kosten des Studiums für den Zeitraum 01/2010 bis 03/2014 oder nur von 01/2011 bis 03/2014 berücksichtigt? Muss diese Person dann für jedes Kalenderjahr eine eigene Steuererklärung abgeben?

Und welche Kosten können überhaupt berücksichtigt werden?

  • Miete (die Uni-Stadt ist 200 km vom Wohnort der Eltern entfernt)

  • Kosten für die Fahrt von der Wohnung zur Uni mit dem Auto (4 km einfach) ?

  • Kosten für Lehrbücher?

  • Studiengebühren (500 EUR pro Semester) und Verwaltungsgebühren und Semesterticket 99 EUR pro Semester?

  • Flugkosten (Auslandssemester)?

  • Kosten für einen Computer, wenn dieser auch für das Studium genutzt wird?

Das Master-Studium gilt als Weiterbildung, daher können die Kosten als Werbungskosten im Nachhinein abgesetzt werden. Ist das Bachelor-Studium auch eine Weiterbildung im Sinne des Steuerrechts, wenn dem eine Berufsausbildung vorangeht?

Danke.

Viele Grüße

Stefan