Hallihallo
Darf ein Student ein Gewerbe anmelden, ohne das ihm gleich das BAFÖG gestrichen wird? Wo liegt die Freigrenze und was ist zu beachten?
Gruß und Danke
Marco
Hallihallo
Darf ein Student ein Gewerbe anmelden, ohne das ihm gleich das BAFÖG gestrichen wird? Wo liegt die Freigrenze und was ist zu beachten?
Gruß und Danke
Marco
Ein Studierender darf, nach dem Bafög-Gesetz auch Einnahmen aus selbstständiger Arbeit beziehen. Die Freibeträge, die ein Studierender hierbei beziehen darf, sind die Gleichen, wie die eines Studiereden, der einer nicht selbstständigen Arbeit nachgeht. Die Freibeträge im BAföG beziehen sich jedoch nur auf das tatsächliche Einkommen, nicht auf den Umsatz.
Der Vorteil eines Selbstständigen ist aber, dass er selbst entscheidet, wann er seine Rechnungen stellt und somit auch Einfluss auf den Zeitpunkt seiner Einnahmen nehmen kann. So kann man auch im Sinne des BAföG planen, wann die Einnahmen stattfinden, damit die Freibeträge nicht überschritten werden.
Informationen über die Freibeträge vom Einkommen für Studierende findest Du unter
http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap05_0…
Informationen über den Berechnungszeitraum für das Einkommen von Studierende findest Du unter
http://www.das-neue-bafoeg.de/gesetze_bafoeg_kap05_0…
Lieben Gruß
Timo
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
Inzwischen hatte ich die Möglichkeit ein wenig mit Leuten aus der Praxis, mit „selbstständig tätigen Studierenden“, zu sprechen.
Das Studierendenwerk (Schleswig-Holstein) fragte nach einer Verdienstbescheinigung. Die konnte sich der selbstständig Tätige selbst ausstellen. Dies war nicht im Sinne des Studierendenwerks. Daher wird der Steuerbescheid des Vorjahres vorerst als Verdienstbescheinigung betrachtet. Endgültig über das Bafög wird dann bei Einreichung des Steuerbescheids vom laufenden Geschäftsjahr entschieden.
Gruß
Timo