Studium und Selbständigkeit

Guten Tag,
wenn im Falle einer langjährig bestehenden Selbständigkeit ein weiterführendes Vollzeitstudium angestrebt wird, so dass der Studierende seine selbständige Tätigkeit nun im Nebengewerbe ausübt, welche Veränderung ergeben sich für ihn in Bezug auf KV und RV? Gelten die gleichen Regelungen für eingetragene Handwerker der Anlage A oder sind dies gesondert zu betrachten?

Vielen Dank

Hallo,

wenn eine Selbständigkeit und ein Studium zeitgleich ausgeübt wrrden, hat die Krankenkasse zu prüfen, ob eine hauptberufliche Selbständigkeit vorliegt.
Kriterien hierfür sind die wöchentliche Stundenzahl, die Haupteinnahmequelle und die Tatsache, ob in der Selbständigkeit eigene Arbeitnehmer beschäftigt werden.

Wenn einer dieser Punkte vorliegt, erfolgt normalerweise eine Einstufung als hauptberuflich Selbständiger. Die Beiträge sind einkommensabhängig und betragen zur Kranken- und Pflegeversicherung mindestens 311 Euro (im Ausnahmefall 207 Euro).

Gruß
RHW