Guten Tag,
wenn im Falle einer langjährig bestehenden Selbständigkeit ein weiterführendes Vollzeitstudium angestrebt wird, so dass der Studierende seine selbständige Tätigkeit nun im Nebengewerbe ausübt, welche Veränderung ergeben sich für ihn in Bezug auf KV und RV? Gelten die gleichen Regelungen für eingetragene Handwerker der Anlage A oder sind dies gesondert zu betrachten?
Vielen Dank