Studium und Werbungskosten

Guten Tag!

Sind die Kosten eines Studiums an einer staatlichen Hochschule nach vorausgehender Berufsausbildung (welche in keinem fachlichen Zusammenhang zum Studium steht), als Werbungskosten nach Beendigung des Studiums steuerlich absetzbar, wenn die spätere berufliche Tätigkeit nicht ohne dieses Studium ausgeführt werden könnte?

Wenn ja, welche Kosten können berücksichtigt werden? Fallen darunter Mietkosten am Studienort, Studienbeiträge, Darlehen zur Studienfinanzierung (z. B. BAföG), Bücher, Computer,…?

Gibt es in diesem Zusammenhang einen Höchstbetrag, der steuerlich absetzbar ist oder können die gesamten Kosten, die durch das Studium enstanden sind, abgesetzt werden (evtl. auch auf mehrere Jahre verteilt)?

Dankeschön und viele Grüße,
Lisa

Hallo,

Sind die Kosten eines Studiums an einer staatlichen Hochschule nach vorausgehender Berufsausbildung (welche in keinem fachlichen Zusammenhang zum Studium steht), als Werbungskosten nach Beendigung des Studiums steuerlich absetzbar, wenn die spätere berufliche Tätigkeit nicht ohne dieses Studium ausgeführt werden könnte?

Ja.

Wenn ja, welche Kosten können berücksichtigt werden? Fallen darunter Mietkosten am Studienort, Studienbeiträge, Darlehen zur Studienfinanzierung (z. B. BAföG), Bücher, Computer,…?

Studiengebühren und Bücher, ja. PC dürfte auch o.k. müsste aber über drei Jahre abgeschrieben werden, wenn er die GWG-Grenze überschreitet. Mietkosten kommen nur in Frage, wenn sie beruflich bedingt durch eine doppelte Haushaltsführung entstünden. Bei einem Studienkredit wären naturgemäß nur die Kosten aber nicht die Tilgungen selbst absetzbar. Und die immer in den Jahren in denen sie angefallen sind. Ansonsten fallen mir vor allem noch Fahrkosten ein, die bei den meistens relevant sein könnten.

Gibt es in diesem Zusammenhang einen Höchstbetrag, der steuerlich absetzbar ist oder können die gesamten Kosten, die durch das Studium enstanden sind, abgesetzt werden (evtl. auch auf mehrere Jahre verteilt)?

Auf jeden Fall gehen da die Ansichten auseinander, was die absetzbaren Kosten eines Studiums sind. Hinsichtlich der anerkannten Kosten gibt es jedoch keinen Höchstbetrag. Das gilt bestenfalls für Fahrkosten oder eventuelle Verpflegungsmehraufwendungen, für die Pauschalen festgelegt sind. Hinsichtlich einer Wohnung gibt es sicher auch eine Grenze, was im Rahmen einer doppelten Haushaltsführung irgendwann nicht mehr angemessen ist. Außerdem enthält ja das BaföG auch einen anteil für die Miete?

Grüße