Guten Abend.
Seminarklausur
Leistungskontrollen interessieren niemanden.
Das BaföG-Amt achtet auf die Fachleistungen, d.h. auf Scheine und Fachprüfungen.
Mit dem Formblatt meinst du den Leistungsnachweis oder? Den würde
ich jetzt halt erst Ende der Semesterferien erhalten.
Falsch. Du druckst das Formblatt aus, gehst zum Prüfungsamt.
Die stempeln und unterscheiben Dir, daß Du keine studienüblichen Leistungen erbracht hast.
Du bringst den Wisch zum BaföG-Amt und wenn Du nicht mehr als 4-5 Fachleistungen offenstehen hast, erhälst Du weiterhin Geld. Zumindest 6 Monate.
Ich war jedenfalls schon einmal bei der Studienberatung
Das ist ein Haufen Scheiße.
Interessiert niemanden, was die Studienberatung sagt.
Du erhälst Dein Geld vom BaföG-Amt und nicht vom Prüfungsamt oder von der Studienberatung.
und da hat mir der zustündige gesagt es würden für den
Leistungsnachweis genau die Scheine fürs Grundstudium verlangt werden
Der nächste Haufen Scheiße.
Wen interessiert es, was der Idiot in der Studienberatung dort erzählt?
Das BaföG-Amt entscheidet nach eigenen Sichtweisen.
Die Studenten, von denen ich berichtete, hatten jeder 2-3 Fachleistungen offen bzw. nicht bestanden und hätten vom BaföG-Amt alle eine weitere Studienfinanzierung erhalten, trotzdem das Prüfungsamt die positive Ausstellung des Formblattes nach §48 verweigerte.
Letztes Sommersemester hatte einer meiner Hauptfächler am Ende des Vordiploms 4 Fünfen stehen und 1 Klausur geschoben.
Das Bafög-Amt zahlte für das Wintersemester; er versuchte sich in allen 5 offenen Fächern, fiel durch 2 durch, organisierte vor Ende März eine mündliche Nachprüfung, so daß er auf die festgesetzte 4 kam, die es automatisch für eine 2. Wiederholungsprüfung gibt und das Prüfungsamt erteilte ihm mit einer nicht bestandenen Vordiplomsprüfung den Nachweis über studienübliche Leistungen. In einigen Tagen wird er die 2. Wiederholungsprüfung in dem letzten Fach hoffentlich bestehen und dann darf er im kommenden Wintersemester mit den Hauptstudienprüfungen des letzten Wintersemesters anfangen.
Ohne Vordiplom dürfen ja keine Lehrveranstaltungen des Hauptstudiums gehört oder geprüft werden.
Nebenbei: Ich weiß, die Sache mit dem Formblatt nach §48 ist eine Schweinerei und die Prüfungsämter verdienten sich tagtäglich eine saftige erzieherische Ohrfeige für ihr Verhalten, aber wenn Du weißt, daß Du als junger Mensch aus der Arbeiterklasse absolut auf die Studienfinanzierung des Staates angewiesen bist
- warum hast Du nicht prophylaktisch ein KfW-Semester beantragt
- warum hast Du nicht versucht, alle anderen Fachleistungen zu bestehen, daß dieser eine Schein im Kontext Deiner sonstigen Leistungen lächerlich wirken würde
- warum hast Du nicht ausnahmsweise eine Woche eher angefangen mit dem Lernen
Keine Sorge, ich nehme Dich in Schutz, weil ich als lehrbeauftragter Assistent schon mit dem Prüfungsamt und den idiotischen Heinis dort kräftig zusammengestoßen bin, a b e r Ende des 2. Studienjahres muß ein Diplom- oder Lehrerstudent über alle Maßen Zuwächse im selbständigen, rationalen Handeln zeigen. Wer das nicht tut, hat an der Universität - per Definition die Elitehochschule - nichts zu suchen.
Andere arbeiten mit 16 Jahren und Du rennst als angehender Akademiker hysterisch in der Weltgeschichte umher.
Mit Überstürzung und panischen Reaktionen konnten noch nie Probleme gelöst werden.
Bist du vom Fach und kennst dich damit aus?
Ich entschloß mich mit 59 Jahren eine Promotion aufzunehmen, was mir in der DDR Anfang der 80er Jahre nicht gestattet worden ist.
Da ich mich nur minimal an den Forschungsaufgaben beteilige, muß ich im Gegenzug Übungen, schriftliche und mündliche Prüfungen und viele Laborpraktika betreuen sowie pädagogische Aufgaben befreundeter Professuren. Auf diese Weise bin ich nahe an den Studenten und erhalte gründliche Einblicke in die sozialen Verzerrungen des Alltags an der Hochschule.
In diesem Sinne ist es Deine erste Staatsbürgerpflicht, meine Aussagen zu überprüfen, um zu sehen, wie es Dein BaföG-Amt vor Ort handhabt. Genau genommen biete ich Dir Hörensagen, aber sehr gutes.

Tschüß