Hallo zusammen,
mal angenommen, es würde an einer Hochschule eine Vorlesung angeboten werden, welche ab dem nächsten Semester (WS 13/14) erweitert und mit doppelt so viel Umfang angeboten wird (4 anstatt 2 Wochenstunden, 5 anstatt 2 ECTS).
Ein Student würde diese Vorlesung gern im SS 13 besuchen und auch versuchen die Prüfung abzulegen. Falls der Student diese Prüfung jedoch nicht erfolgreich ablegt, gilt dies dann auch als Erstversuch für die erweiterte Vorlesung oder würde er wieder bei einem Erstversuch starten?
Das ganze betrifft eine Hochschule in Bayern.
Der Student wird nicht ganz schlau, aus der APO der Hochschule bzw. der bayrischen Hochschulverfassung und hat auch keinen vergleichbaren Fall über die bekannte Suchmaschine gefunden.
Viele Grüße 