Hallo,
fällt ein normales Vollzeitstudium und die damit entstandenen Kosten unter §10 Abs. 1 Punkt 7 EStG und sind es damit Sonderausgaben, oder greift hier der §9 Abs EStG und würden diese Kosten damit unter die Werbungskosten fallen?
Woran mache ich das fest? Gelten als Berufsausbildung nach §10 Abs. 1 Punkt 7 EStG nur die klassischen (staatlich anerkannten) Berufsausbildungen, die auf der Grundlage von §§ 4, 5 Berufsbildungsgesetz (BBiG) bzw. §§ 25, 26 Handwerksordnung (HwO) durch Ausbildungsordnungen bundeseinheitlich geregelt sind? Weil demnach wäre ein Vollzeitstudium dann ja nach §9 EStG Werbungskosten oder?
Gibt es Unterschiede zwischen einem normalen Vollzeitstudium und einem nebenberuflichen Abendstudiengang?
Vielen Dank im Voraus
Gruß
Stefan