Studiumende + Arbeitlos + Krankenversichung

Hallo zusammen,
zum 30.04. werde ich mein Studium beenden, da bisher noch keinen Arbeitsstelle in Sicht ist, war ich bzgl. Arbeitsuchend und Arbeitslosengeld II heute auf dem Arbeitsamt. Bzgl. der Frage nach was nun aus meiner Krankenversicherung wird, wurde ich zu meiner Krankenkasse verwiesen. Diese teilte mir, heute nach Anfrage, mit, dass ich ab 01.05. nicht mehr Familienversichert sein kann, also einen eigene Versicherung benötige.

Wenn ich nun im Internet die „Preise“ vergleichen möchte, muss ich ein Gehalt angeben, was ich nun ja nicht habe! Wie läuft das nun ab? Kann ich mir eine Krankenversicherung aussuchen oder bekomme ich gar eine vom Amt vorgeschrieben? Was wird die Krankenversicherung von mir (als Einkommen/ Unterlagen) haben wollen?

Eine weitere Frage:
Der Termin zur Abgabe des Antrages ist bereits am Dienstag den 26.04. (dazwischen sind 4 Tage Ostern in denen keine Versicherung offen hat). Welche Angabe mache ich bzgl. der Krankenversicherung in dem Antrag?

Ich danke euch für eure Hilfe!
Viele Grüße

Hallo zusammen,

dto,

die Angaben sind zu pauschal und zu dürftig, um hier wirklich Hilfe anbieten zu können; es wären ein paar Rückfragen zu beantworten:

zum 30.04. werde ich mein Studium beenden,

Wie alt??? Unter 25 Jahren, wo derzeit lebend, bei den Eltern???

da bisher noch

keinen Arbeitsstelle in Sicht ist, war ich bzgl. Arbeitsuchend
und Arbeitslosengeld II heute auf dem Arbeitsamt. Bzgl. der
Frage nach was nun aus meiner Krankenversicherung wird, wurde
ich zu meiner Krankenkasse verwiesen. Diese teilte mir, heute
nach Anfrage, mit, dass ich ab 01.05. nicht mehr
Familienversichert sein kann, also einen eigene Versicherung
benötige.

War das bisher eine Studentenversicherung??

Wenn ich nun im Internet die „Preise“ vergleichen möchte, muss
ich ein Gehalt angeben, was ich nun ja nicht habe! Wie läuft
das nun ab? Kann ich mir eine Krankenversicherung aussuchen
oder bekomme ich gar eine vom Amt vorgeschrieben?

Wenn ALG-2-Leistungen bewilligt werden, sucht man sich irgend eine gesetzliche KV aus (vorher anrufen und erkundigen, ob die KV den Zusatzbeitrag erhebt) , stellt dort den Antrag und teilt dann im Gegenzug dem Jobcenter die Krankenversicherung mit.

Was wird die

Krankenversicherung von mir (als Einkommen/ Unterlagen) haben
wollen?

Nichts, wenn ALG-2 oder -1 bewilligt wird; wenn nicht,muss man den Mindestbeitrag bezahlen oder sich Privat versichern, die zudem günstiger wären, aber steht auf einem anderen „Blatt“!

Eine weitere Frage:
Der Termin zur Abgabe des Antrages ist bereits am Dienstag den
26.04. (dazwischen sind 4 Tage Ostern in denen keine
Versicherung offen hat). Welche Angabe mache ich bzgl. der
Krankenversicherung in dem Antrag?

bis 30.04. ist man doch noch versichert, oder?
Dies trägt man ein, da interessiert man sich nicht, was nach dem Antrag ist und der KV teilt man mit, dass man jetzt ALG-" Antrag gestellt hat.

Falls noch Fragen, gerne,
schönen Abend noch.

Hallo zusammen,

Hallo

zum 30.04. werde ich mein Studium beenden, da bisher noch
keinen Arbeitsstelle in Sicht ist, war ich bzgl. Arbeitsuchend
und Arbeitslosengeld II heute auf dem Arbeitsamt.

Sehr richtig und auch notwendig.

Bzgl. der
Frage nach was nun aus meiner Krankenversicherung wird, wurde
ich zu meiner Krankenkasse verwiesen. Diese teilte mir, heute
nach Anfrage, mit, dass ich ab 01.05. nicht mehr
Familienversichert sein kann, also einen eigene Versicherung
benötige.

Die Familienversicherung endet mit dem 23. Lebensjahr. An dem Tag, wo man 23 Jahre alt wird, muss man sich pflichtversichern. Man hat freies Wahlrecht. Jedoch sollte man eine Krankenkasse wählen, die bisher ohne Zusatzbeiträge ausgekommen ist. Aus Wettbewerbsgründen kann ich hier keine Namen von Krankenkassen nennen.

Wenn ich nun im Internet die „Preise“ vergleichen möchte, muss
ich ein Gehalt angeben, was ich nun ja nicht habe! Wie läuft
das nun ab? Kann ich mir eine Krankenversicherung aussuchen
oder bekomme ich gar eine vom Amt vorgeschrieben? Was wird die
Krankenversicherung von mir (als Einkommen/ Unterlagen) haben
wollen?

Die Frage ist völlig unbegründet, wenn kein Erwerbseinkommen vorhanden ist. Sonst fallen nur die Mindestbeträge an und die sind bei allen gesetzlichen Krankenkassen gleich hoch.

Eine weitere Frage:
Der Termin zur Abgabe des Antrages ist bereits am Dienstag den
26.04. (dazwischen sind 4 Tage Ostern in denen keine
Versicherung offen hat). Welche Angabe mache ich bzgl. der
Krankenversicherung in dem Antrag?

Na erst mal keine, denn so lange keine Mitgliedsbescheinigung nach dem SGB V vorliegt, zahlt das Jobcenter keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Also: Krankenkasse suchen, sagen, dass man Alg II beantragt hat, Mitgliedsbescheinigung geben lassen, beim Jobecnter abgeben. Das Jobcenter zahlt ab dem Tag der Antragstellung. Die Krankenkasse erhält automatisch eine Mitteilung vom Jobcenter.

Ich danke euch für eure Hilfe!
Viele Grüße

Danke die Antworten genügen mir!

Die Familienversicherung endet mit dem 23. Lebensjahr. An dem
Tag, wo man 23 Jahre alt wird, muss man sich
pflichtversichern. Man hat freies Wahlrecht. Jedoch sollte man
eine Krankenkasse wählen, die bisher ohne Zusatzbeiträge
ausgekommen ist. Aus Wettbewerbsgründen kann ich hier keine
Namen von Krankenkassen nennen.

wie kommst du auf 23? Bei mir endete die Versicherung mit meinem 25. Geburtstag.

Grunsätzlich gilt für die Mitversicherung von Kindern gem. § 10 SGB V Folgendes:

Für erwerbslose Kinder bleibt die Familienversicherung nach dem 18. Lebensjahr noch bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres erhalten. Die Altersgrenze erhöht sich mithin vom 18. auf das 23. Lebensjahr, wenn das Kind nicht erwerbstätig ist.

Ausnahmen der Verlängerung bis zum 25. Lebensjahr:

Der Anspruch verlängert sich bis zum 25. Lebensjahr, wenn sie noch zur Schule gehen oder studieren. Auch wenn sie ein freiwilliges soziales (nach dem FSJG) oder ökologisches Jahr (nach dem FÖJG) absolvieren, ist eine kostengünstige Mitversicherung bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres möglich.
Sollte die Schul- oder Berufsbildung durch die Erfüllung der gesetzlichen Dienstpflicht unterbrochen oder verzögert werden, verlängert sich die Familienversicherung um die Dauer des Grundwehr- oder Zivildienstes über das 25. Lebensjahr hinaus.

Offenbar traf einer der vorgenannten Ausnahmefälle zu.

Behinderte Kinder, deren Behinderung während einer bestehenden Familienversicherung eingetreten ist, und die nicht selbst für ihren Unterhalt sorgen können, sind sogar ohne zeitliche Begrenzung mitversichert.

Quellen: § 10 Abs. 1 und 2 SGB V

Die Entscheidung, ob und wie lange ein Kind beitragsfrei bei einem Elternteil krankenversichert werden kann, trifft die Krankenkasse.