Wie stellt es sich für folgenden Sachverhalt dar. Studierender zieht in die Stadt seiner Uni ins Studentenwohnheim. Zuvor war er in den USA für ein Austauschprogramm (wohnt dort zur Miete), hat aber seinen deutschen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet.
Studierender macht seine Steuererklärung für die Studiums-Zeit aber die Kosten für die Unterkunft werden als Sonderausgaben nicht anerkannt mit einer Begründung, dass die Mehraufwände für doppelte Haushaltsführung nicht
berücksichtigt werden, weil am bisherigen Wohnort kein eigener Hausstand unterhalten wurde.
Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?
Vielen Dank