Studiumskosten als Sonderausgaben

Wie stellt es sich für folgenden Sachverhalt dar. Studierender zieht in die Stadt seiner Uni ins Studentenwohnheim. Zuvor war er in den USA für ein Austauschprogramm (wohnt dort zur Miete), hat aber seinen deutschen Wohnsitz bei den Eltern gemeldet.
Studierender macht seine Steuererklärung für die Studiums-Zeit aber die Kosten für die Unterkunft werden als Sonderausgaben nicht anerkannt mit einer Begründung, dass die Mehraufwände für doppelte Haushaltsführung nicht
berücksichtigt werden, weil am bisherigen Wohnort kein eigener Hausstand unterhalten wurde.

Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?
Vielen Dank

weil am bisherigen Wohnort kein eigener
Hausstand unterhalten wurde.

Ist es in diesem Fall also nicht möglich die Kosten für
Unterkunft als Sonderausgaben geltend zu machen?

so ist es: „im Haushalt der Eltern“ bedeutet nun mal, dass man nicht zwei eigene Haushalte/Wohnungen hatte!
Somit können nur die reinen Ausgaben für das Studium abgesetzt werden!

E.