Studiumskosten für Nichte beim FA absetzbar?

Liebe Fachleute,

angenommen, eine Tante möchte ihrer Nichte die Kosten für das Master-Studium an einer privaten Hochschule finanzieren. Wären diese von der Steuer absetzbar? Für die Tante? Für die Nichte?

Die Nichte ist Halbwaise, ihre Familie ist ohne Vermögen und es handelte sich um ihre erste  Ausbildung (Bachelor vorhanden > anschließend Master).

Vielen Dank für Ihre Antwort!

Maralena

Hallo!

Na, die Nichte kann es natürlich bei sich absetzen bzw. überhaupt anmelden und dann später erst absetzen, wenn sie mal (hoffentlich) gut verdienen wird und überhaupt Steuern bezahlen soll.

MfG
duck313

Hallo

angenommen, eine Tante möchte ihrer Nichte die Kosten für das Master-Studium an einer privaten Hochschule finanzieren. Wären diese von der Steuer absetzbar? Für die Tante?

Für die Tante ist gar nichts absetzbar, sowas ist noch nicht mal für die Eltern absetzbar >8(

  • wie alt ist die nichte?
  • wie hoch ist das eigene vermögen der nichte?
  • wie hoch sind die laufenden Einkünfte der nichte?

gruß inder

Servus,

bitte um kurze Begründung mit Verweis auf die entsprechenden Rechtsquellen, wie das von Dir vorgeschlagene „natürliche Absetzen“ funktionieren sollte.

Schöne Grüße

MM

Servus,

sowas ist noch nicht mal für die Eltern absetzbar

in §§ 32 und 33a EStG steht da ja was ganz anderes, aber seisdrum - irgendwie wird es schon sein. Wahrscheinlich sind die genannten §§ bloß erfunden worden, um die armen Eltern zu ärgern, und das BMF hat für sie heimlich einen Nichtanwendungserlass herausgegeben.

Schöne Grüße

MM

Pauschalen
Hallo

in §§ 32 und 33a EStG steht da ja was ganz anderes, …

Da steht aber doch nur, dass es für studierende Kinder entweder einen pauschalen Freibetrag oder Kindergeld gibt, oder habe ich was überlesen? Es spielt doch gar keine Rolle, wie viel das Studium kostet, es gibt da immer nur diese 184,- Euro Kindergeld. Dass man von der Steuerersparnis wirklich ein Studium finanzieren könnte, dafür müsste man aber ganz schön viel Steuern zahlen.

Viele Grüße

Servus,

ja, Kinderfreibetrag und ggf. Ausbildungsfreibetrag sind die Beträge, die für Eltern von studierenden Kindern absetzbar sind.

Übrigens könnte auch, wenn die tatsächlichen Kosten eines Studiums „mit allem“ absetzbar ist, dieses Studium nicht mit der daraus folgenden Steuerermäßigung finanziert werden - es würde bloß der dafür aufgewendete Betrag von der Einkommensteuer entlastet; also z.B. 8.000 € Kosten - 2.800 € weniger ESt.

Schöne Grüße

MM