Studiumskosten in Steuererklärung berücksichtigen?

Hallo zusammen!

Da ich durch viele unterschiedliche Meinungen in meinem persönlichen Umfeld recht verunsichert bin, möchte ich mich mit meiner Frage nun an euch wenden:

Ich stelle mir die Frage, ob ich mein Studium nun nachträglich noch von der Steuer absetzen kann oder nicht? Nachdem es im Sommer ja zwei Gerichtsurteile diesbezüglich gab, dachte ich, dass es nun eine Möglichkeit gäbe?!

Kurze ein paar Fakten:
Erst Berufsausbildung dann Studium zum Wirtschaftsingenieur. Während des Studiums jedes Jahr eine Steuererklärung gemacht, da ich Halbwaisenrente erhalten habe - natürlich jedes mal ohne Verlustvortrag (woher auch wissen???).

Also, gibt es noch eine Möglichkeit? Meine Vermutung ist ja, dass es eher schlecht aussieht, allerdings habe ich wirklich den Überblick verloren welche Entscheidungen und Beschlüsse nun gelten und welche Möglichkeiten es gibt?!?!

Ich danke Ihnen/euch im Voraus!!!
Viele Grüße

hallo!

für alle steuerbescheide, die bereits rechtskräftig sind, sind änderungen i.a. nicht mehr möglich (nur unter äußerst engen vorausstezungen, die hier aber nicht zutreffen dürften).
für steuererklärungen, die noch nicht abgegeben sind bzw. steuerbescheide, die noch nicht rechtskräftig sind, sind derlei angaben bzw. änderungen immer möglich.
verlustvorträge „im nachhinein“ sind nicht mehr möglich. das scheint zwar in deinem falle ungerecht, ist aber leider so… ich kann meine studienkosten ja auch nicht mehr absetzen, obwohl ich es im nachhinein gerne noch täte:wink:

saludos, borito