Studiumskosten von der Steuet absetzen

Hallo alle zusammen,
Ich habe eine etwas komplizierte Frage.
Ich schilderte euch mal meinen Fall:

Meine Freundin ist das 28 Jahre alt und hat jetzt Angefangen zu Studieren.
Wie Leben bei Ihr daheim (großes Haus Zahlen keine Miete und ich bin nicht bei Ihr gemeldet).
Sie hat sehr hohe Kosten was Studium betreffen also Fahrtkosten usw.

Kann Ihr Vater dies als außergewöhnliche Belastung von der Steuer Absetzen?

Kann ich das von der Steuer absetzen wenn ich mich bei Ihr anmelde?

Z.b. Hbf ich jetzt ihre Nachhilfe gezahlt kann ich das Absetzen?

Hab leider noch nichts hilfreiche gefunden!

Mfg Dann

Kosten fürs Studium sind Investitionen in der Zukunft und können nicht von 3. Steuerlich geltend gemacht werden.

Hallo,

grundsätzlich kann nur ihre Freundin die Kosten als vorweg genommene Werbungskosten absetzten. Dies wirkt sich dann über den sog. Verlustvortrag in den Jahren in denen Sie wieder arbeitet aus.

Hallo Dann,

Deine Frage ist sehr verworren, so daß ich nur begrenzt antworten kann.

Du lebst zwar mit Deiner Freundin zusammen, aber sonst habt ihr keinerlei Bindung.

So seit ihr steuerlich völlig selbsständig und könnt gegenseitig nichts absetzen.

Es fehlt jede Bindung.

Ob der Vater für seine 28-jährige Tochter noch aufkommen muß, kann ich nicht beurteilen.

Hier sind bestimmt auch frühere Ausbildungen zu berücksichtigen.

Rein menschlich bin ich der Meinung:

Freut Euch über die kostenfreie Unterkunft und bezahlt den Rest selbst; im Notfall wird Euch Vater schon nicht hängen lassen.

Aber er will bestimmt die eigenen Anstrengungn sehen.

MfG

Stefan Seidel