Stückware Auszeichnung Fertigpackungen

Hallo,
ich hoffe erstmal, dass ich im richtigen Brett bin. Lebensmittelfragen (rechtliche Seite) find ich immer ein bißchen schwierig hier.
In einer Naturkostfleischerei wird Rohwurst hergestellt, die allerdings einen dreimonatigen Reifeprozess durchwandert. So kann kein gleichmäßiges Gewicht eingestellt werden. (Abtrocknung ist unterschiedlich und auch die Därme nicht standatisiert)
Das ist leider auch nicht änderbar.
Durch verschiedene Kundenanfragen wird das allerdings dann zum Problem, da viele der Kunden eine Stückauszeichnung bevorzugen würden. Wäre da grundsätzlich etwas zu machen, oder hat man nur die Alternative über eine Preisauszeichnung durch das Gewicht vorzugehen.
Es soll über das Internet verkauft werden, und da wäre anscheinend eine Auszeichnung über den Stückpreis vorteilhafter als über das Gewicht, da man sonst ständig Abweichungen zur Bestellmenge habe.
Leider findet man in der Fertigpackungsverordnung keine genaue Angabe dazu. (oder ich kanns nicht lesen:smile:)
Vielen lieben Dank im Voraus.
MFG
Gaby

Hallo,

wie machen es denn andere Anbieter? Die geben normalerweise einen Kilopreis bzw. zusätzlich noch einen Preis für ein „gerades“ Gewicht eines möglichen echten Stücks an, und schreiben dann dazu, dass in Stücken zu ca. … Gramm geliefert, und abgerechnet wird. Dagegen ist nichts zu sagen, und praktikabel ist das Verfahren obendrein.

Also:

XY-Wurst, KG € 10,–
Lieferung in Würsten zu ca. 900g, z.B. Wurst 900g € 9,–

Mit Fertigverpackung ist bei Naturprodukten mit produktionstechnisch bedingten individuellen Gewichten nicht viel zu wollen.

Gruß vom Wiz

danke für deine schnelle Antwort.
Das wäre auch meine gewesen. Ein kilopreis angeben, dann das ca. Gewicht, also z.B. 350g und 10€/kg und dann wird das berechnet.
Aber, man will das so, dass man einfach eine Salami bestellt und praktisch pauschal 4€ bezahlt. ohne dass sich die Preise nochmal auf das tatsächliche Gewicht der Wurst anpassen.
Und das wird nicht funktionieren. Denn bestelle ich zwei, eine hat 350g und die andere 370g, weiß ich, dass ich für eine mehr und für die andere weniger bezahlt habe. (also verbrauchertechnisch gesehen). Ich finde auch keine gesetztliche Regelung, die etwas anderes beschreibt. in der Fertigpackungsverordnung heißt es ganz gewieft:
„Abweichend von § 7 Abs. 2 darf bei Fertigpackungen mit Obst und Gemüse, Backoblaten und Gewürzen die Stückzahl angegeben werden, wenn die Erzeugnisse der allgemeinen Verkehrsauffassung entsprechend nur nach Stückzahl gehandelt werden.“
(§7 beschreibt Abweichungen zur herkömmlichen Angabe, aber da steht keine Wurst, also uninteressant)
ist die allgemeine Verkehrsauffassung für Rohpolnische Stück? ich denke nicht, oder?
Gruß Gaby

Hallo,
irgendwo auf einer Verpackung habe ich mal was von Abfüllgewicht und tatsächliches Gewicht kann bla Trocknung bla Naturprodukt bla abweichen gelesen.

hat 350g und die andere 370g, weiß ich, dass ich für eine mehr

Wäre es gangbar ein Mindestgewicht oder einen Bereich anzugeben? Es wird sich ja beim Mindestgewicht niemand beschweren, wenn er dann mehr bekommt.

Cu Rene