Hallo,
beim Kauf von festverzinslichen Rentenpapieren können ja unter Umständen Stückzinsen aufgelaufen sein (Falls Kauf kurz vor nächster Zimsfälligkeit erfolgt) welche bei Kauf zu zahlen sind.
Steuerlich dürfte sich dies grundsätzlich nicht negativ auswirken, da Stückzinsen in der Anlage KAP wieder negativ erfasst werden, also von den kurz darauf gezahlten Zinsen abegezogen werden dürfen. Ist das so korrekt?
Wie sieht es mit dem Freibetrag aus? Also den rund 800 Euro bei Alleinstehenden? Werden hier die aus dem Papier gezahlten Zinsen auch voll auf den Freibetrag angerechnet oder wird berücksichtigt, dass es Stückzinsen gab? Würde man viele Rentenpapiere mit aufgelaufenen Stückzinsen kaufen wäre so der Freibetrag innerhalb kürzester Zeit ausgeschöpft, obwohl diese Zinsen in Wahrheit ja nur scheinbar so hoch angefallen sind.
Hi,
beim Kauf von festverzinslichen Rentenpapieren können ja unter
Umständen Stückzinsen aufgelaufen sein (Falls Kauf kurz vor
nächster Zimsfälligkeit erfolgt) welche bei Kauf zu zahlen
sind.
Stückzinsen laufen immer auf, nur ist der Betrag kurz nach dem Zinstermin natürlich nicht so hoch wie gegen Ende der Zinsperiode.
Von Sonderfällen wie ausgesetzten Couponzahlungen („flat“-Handel) sehen wir hier mal ab.
Wie sieht es mit dem Freibetrag aus? Also den rund 800 Euro
bei Alleinstehenden? Werden hier die aus dem Papier gezahlten
Zinsen auch voll auf den Freibetrag angerechnet oder wird
berücksichtigt, dass es Stückzinsen gab?
Ja, werden sie, da auch für Zinsen aus Anleihen Kapitalertragsteuer fällig wird. Allerdings kenne ich keine Bank, die nicht gegen die beim Kauf gezahlten Stückzinsen rechnet, bevor dann für die Differenz der Freistellungsbetrag bzw. der Steuerabzug ins Spiel kommt. Aber Obacht: Die automatische Stückzinsverrechnung geht nur im selben Kalenderjahr.
Gruß
Nils