stünden werden auf einmal anders berechnet

Hallo ihr lieben
ich bin pflegehelferin in ein privaten Altenheim.
ich habe 2 jahre auf einem festen bereich gearbeiten und dort auch mal kurze dienste gehabt also 4 std dienste die mir voll bezahlt wurden und nun bin ich seit januar auf ein anderern wohnbereich dort werden plötzlich 3.5 std nur bezahlt weil dort eine 30 min pause in den diensten mit berechnet werden.ich sprach meine chefin an da ich es als ungerecht seh und ich der meinung bin das einen bei einen kurzen dienst sprich 4 std einen eigendlich keine pause zu stehe…
dazu muss ich sagen ich bin raucher und habe damals immer mal bei den kurz diensten eine geraucht mal auch 2.was ich jetzt im neuen wohnbereich ja auch noch mach
nun sagt meine chefin ja sich rauchen ja auch deswegen wird das abgezogen
ich frage mich nun ist das rechtlich richtig??

da ich in den std nachweisen vom alten wohnbereich volle 4 std bezahlt bekomm und im neuen nun nur 3.5…

achso wir haben listen mit dienstzeiten wo drin steht wann ein dienst beginnt und endet mit pausen…im alten bereich steht…F15 …6.30 bis 10:30 -0 pause 4 std
im neuen  wohnbereich 6:30-10:30 …-0.5 pause --3.5 std

wir sind ein pflegehaus mann kann doch rechtlich denk ich mal nicht solche unterschiede machen
seit januar lauf ich da hinterher und nach meiner rechnung da ich viele kurze dienste hab ,habe ich mega viele überstünden lauf laut dienstplan aber ins minus.

danke euch schonmal für eure hilfe

Hallo,

einfach dem Chef anbieten, das man keine Raucherpausen macht …

hth

Hallo,

  • ausschlaggebend ist der Arbeitsvertrag bzw. Änderungsvertrag;
  • lt, Arbeitszeitgesetz ist eine Pause erst nach 6 Stunden Dienst gesetzlich geregelt 0,5Std);
  • eine Rauchpause kann der Arbeitgeber akzeptieren, muss er aber nicht;
  • dem Arbeitgeber vorschlagen, keine Rauchpausen zu machen.
    MfG

Weisungsrecht des Arbeitgebers
Hallo,

grundsätzlich ist der AG frei in der Bestimmung der Arbeitszeit und auch der Pausen, sofern es keine ausdrücklich geltenden arbeits- oder tarifvertraglichen Regelungen gibt. Dies ist sein Weisungsrecht gem. § 106 GewO:
http://www.gesetze-im-internet.de/gewo/__106.html

Die Regelung über Pausen im ArbZG ist lediglich eine Mindestanforderung und sagt nichts über die Zulässigkeit zusätzlicher Pausen aus.
Und natürlich kann der AG je nach konkreten Einzelfallbedürfnissen auch für unterschiedliche Bereiche auch unterschiedliche Arbeitszeit- und Pausenregelungen anordnen.

Gäbe es in dem Pflegeheim allerdings einen Betriebs- oder Personalrat, hätte dieser auch bei der Festlegung der Pausen volle Mitbestimmung.

&Tschüß
Wolfgang