Stuererklärung Sozialversicherungen

Hi,

nach den Bürgerentlastungsgesetz kann man Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung von der Steuer absetzen. Wo muss man diese extra Eintragen, oder passiert dies Automatisch wenn man eine Stuererklärung abgibt?

cu naseweis

ab der veranlagung für 2010…

es gibt aber für 2009 schon eine gesonderte anlage „vorsorgeaufwendungen“, die aber damit nicht direkt zu tun hat.

gruß inder

Morgen,

Danke

ab der veranlagung für 2010…

ist bekannt ob das automatisch geschiet, oder ob am da etwas zusätzlich ausfüllen mus?

es gibt aber für 2009 schon eine gesonderte anlage
„vorsorgeaufwendungen“, die aber damit nicht direkt zu tun
hat.

Kann man dort die versicherungen schon zum Teil absetzen?

gruß inder

Gruß zurück

Hallo Naseweis,

die verbesserte Abzugsfähigkeit von Kranken-/Pflegeversicherungs-beiträgen ist neben anderen Neuerungen bereits in den Lohnsteuer-tabellen 2010 berücksichtigt. Der größte Teil der Arbeitnehmer wird dies bei der Abrechnung für Januar 2010 mit Freude zur Kenntnis nehmen können. Das höhere Netto beruht weder auf einer Tariferhöhung noch auf einer Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber.

Wie bisher schon werden die Beiträge bei der Einkommensteuererklärung auch künftig von der Jahresteuerbescheinigung oder der Bescheinigung der Krankenversicherung in den Bereich Sonderausgaben des Mantelbogens eingetragen und dann bei der Steuerberechnung berücksichtigt.

Privatversicherte können im Übrigen nur den KV-Beitrag absetzen, der dem eines gesetzlich Versicherten enstspricht. D.h., Beiträge für Leistungen wie 2-Bettzimmer oder Chefarztbehandlung fallen unter den Tisch. Ich gehe ohne genaue Kenntis davon aus, dass Beiträge in der PKV für weitere Familienmitglieder ebenfalls nicht abzugsfähig sind, wenn diese in der GKV beitragsfrei mitversichert würden.

MfG
Zemionow

in den Bereich Sonderausgaben des
Mantelbogens eingetragen und dann bei der Steuerberechnung
berücksichtigt.

es gibt ab 2009 eine neue anlage „vorsorgeaufwand“, also nicht mehr im mantelbogen

Ich gehe ohne
genaue Kenntis davon aus, dass Beiträge in der PKV für weitere
Familienmitglieder ebenfalls nicht abzugsfähig sind, wenn
diese in der GKV beitragsfrei mitversichert würden.

die sind genauso abzugsfähig wie die anderen auch und werden übrigens auch schon bei der lohnabrechnung berücksichtigt…

gruß inder

Hallo,

die neue Anlage zu Vorsorgeaufwendungen, die meine Steuersoftware erzugt, hatte ich übersehen.

Unter www.bundesfinanzministerium.de findet man unter Fragen und Antworten zum Bürgerentlastungsgesetz gibt es weitere Hinweise zum ab 2010 geltenden Steuerrecht. Und siehe da, die Ministerialbürokratie hat sich doch noch etwas ausgedacht, um den Abzug von Vorsorgeaufwendungen einzuschränken.

Das Gesetz lässt zwar die sonstigen Vorsorgeaufwendungen steuerlich anzusetzenden Beiträge (z. B. zu Kranken- und Pflegeversicherungen, Erwerbs- und Berufsunfähigkeitsversicherungen, Haftpflichtversicherungen, Risikolebensversicherungen) weiterhin zum Abzug zu. Die für das Kalenderjahr 2009 geltenden Höchstbeträge werden ab 2010 von 2.400 Euro auf 2.800 Euro und von 1.500 Euro auf 1.900 Euro angehoben. Übersteigen die Beiträge zu einer Basiskranken- und Pflegepflichtversicherung für sich genommen diese Höchstbeträge, sind diese Beiträge in vollem Umfang in Abzug zu bringen. Ein Ansatz weiterer sonstiger Vorsorgeaufwendungen scheidet dann aus. D. h. BU, Haftpflicht (privat u. KfZ), Risiko-LV fallen ggfs. unter den Tisch. Die automatische Günstigerprüfung nach dem Recht 2004 berücksichtigt aber wohl nur den bisherigen beschränkten Sonderausgabenabzug.

M. E. werden die Steuerzahler mal wieder veräppelt. Der Höchstbetrag 2010 wird bei 30.000 € brutto pro Jahr durch KV und PV fast schon ausgeschöpft.

MfG
Zemionow

berücksichtigt. Der größte Teil der Arbeitnehmer wird dies bei
der Abrechnung für Januar 2010 mit Freude zur Kenntnis nehmen
können. Das höhere Netto beruht weder auf einer Tariferhöhung
noch auf einer Gehaltserhöhung vom Arbeitgeber.

Auf einer Tariferhöhung sowieso nicht…

Im übrigen habe ich schon einen Fall gesehen wo die Lohnsteuer bei ansonsten unveränderten Daten höher wurde.

Wie bisher schon werden die Beiträge bei der
Einkommensteuererklärung auch künftig von der
Jahresteuerbescheinigung oder der Bescheinigung der
Krankenversicherung in den Bereich Sonderausgaben des
Mantelbogens eingetragen und dann bei der Steuerberechnung
berücksichtigt.

Ah, die Banken stellen also Jahressteuerbescheinigungen über meine Krankenversicherungsbeiträge aus. Gut dass ich das erfahre…

Wollte da jemand den von mir unzutreffend zitierten Begriff „Jahressteuerbescheinigung“ verwenden, um mich auf den Arm zu nehmen? Ich gelobe Besserung:
Korrekt heißt das Papier wohl „Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung für das Jahr XXXX“, wird vom Arbeitgeber erstellt und enthält auch die Höhe der Sozialversicherungsbeiträge.

MfG
Zemionow