Stuern für Neubaueigentumswohnung

Ich habe eine neue Eigentumswohnung mit 7 Parteien gekauft und
möchte steuerlich die Herstellungs- und Anschaffungskosten
absetzen.
Das Finanzamt hat mir von dem Gesamtbetrag die Kosten für
Grund und Boden abgezogen wie folgt:
Gesamtquadratmetrzahl des Grundstücks mal Quadratmeterpreis
lt. Bodenrichtwert geteilt durch Tausend, mal meinem
Eigentumsanteil.
Ist das so richtig ?
Oder gibt es dazu Einwände oder andere Berechnungsbeispiele ?

Die Zahlen sind:

Grund- und Boden 677 qm
x 235/qm Euro Bodenrichtwert x 101,92/ 1000stel Eigentumanteil.
Dieser Betrag wurde von den Anschaffungs- und Herstellungskosten abgezigen. Ist das ok ?

So genau kenne ich mich nicht aus. Meine Frage: was sind Anschaffungs- und Herstellungskosten? Die Be-Rechnung an sich ist okay. Aber du hattest beim Kauf doch einen Notar, oder? Der Notar weiss genau, was richtig ist und was nicht. -Denn der Kauf meiner Wohnung ist 12 Jahre her und seitdem gibt es bestimmt neue Bestimmungen, sorry.
Gruß Uli

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sorry, da bin ich überfragt

Hi Grünfink,

zunächst einmal kannst Du natürlich nur das Absetzen, was Dir gehört. Deine MEA werden somit bei dem Grund&Boden ins Verhältnis gesetzt - aus meiner Sicht alles korrekt.

Handelt es sich hierbei um eine Sanierung bzw. Denkmal-Sanierung ? Es gibt nämlich die lineare AFA (Grund&Boden + Altsubstanz) und Sonder-Afa für den Sanierungsteil.
Bzw. es gibt halt verschieden Regeln, wieviel Du wie lange abschreiben kannst und darfst - hängt halt davon ab, was für Kosten Du hattest !

Viele Grüße
Michael

Hallo,
der Anteil Grund und Boden wird grundsätzlich in Abzug gebracht, da der Boden nicht abgeschrieben werden kann.
Wenn im Kaufvertrag nicht ein Wert für den Grund und Boden ausgewiesen ist, kann das Finanzamt den Bodenrichtwert heranziehen. Die Berechnung ist grundsätzlich i.O.

Die Frage kann ich leider nicht beantworten.

Hallo,
darauf hatte ich schon geantwortet, oder?
„wer-weiss-was“ schrieb mir gerade, dass noch eine Antwort darauf fehlt.
Gruß,
Andreas