Stuerrückerstattung!

Hallo liebe helfer, ich möchte mich im vorfeld bedanken für jede hilfreiche antwort!

nun die sache ist die, ich habe 2011 bis november gearbeitet und bin jetzt arbeitslos, ich hatte sehr hohe fahrtkosten da ich täglich 170km gefahren bin und möchte nun die steuererklärung machen! momentan bekomme ich arbeitslosengeld 2 und habe steuerklasse 1! lohnt es sich für mich? das es sich wegen meiner steuerklasse normalerweise lohnen würde weiß ich, aber so wie ich gelesen habe im internet wird vom arbeitsamt alles sofort wieder verrechnet und die leute bleiben dabei sogar noch auf den kosten des steuerberaters sitzen, die frage ist nun, gibt es eine möglichkeit das geld zu behalten oder zumindest etwas davon, da mein auto stark strapaziert wurde, benötige ich das geld dringend wofür es eigentlich gedacht ist, um dem verschleiß entgegenzuwirken …ich bin darauf angewiesen! gibt es irgendwelche möglichkeiten, oder sollte ich es lieber ganz lassen damit ich nicht nacher auch noch auf den kosten des steuerberaters sitzen bleibe?

Hallo,

bei einer Steuerrückerstattung handelt es sich laut Gesetz um Einkommen. Dieses wird also prinzipiell behandelt, als ob man ein reguläres Arbeitseinkommen erzielt hätte.
Da die Steuerrückerstattung jedoch auf das ganze Jahr ausgelegt wird, fällt das Arbeitslosengeld II in der Regel nicht komplett weg. Somit wird das Arbeitslosengeld II gewöhnlicherweise entsprechend gekürzt.
Ob es sinnvoll ist, einen Steuerberater zu beauftragen, kann ich nicht sagen, da mir dazu die entsprechenden Daten fehlen.
Unter Umständen wäre es jedoch sinnvoll, die Einkommenssteuererklärung selbständig zu erstellen.

Gruß

Vielen dank für die schnelle antwort!
leider kann ich keine steuererklärungen selber machen, die frage ist halt wie viel davon gekürzt wird, wenn genau so viel gekürzt wird wie ich zurückbekomme, macht es ja nur sinn für mich wenn ich mehr zurück bekomme als ich vom arbeitsamt monatlich bekomme!

Hallo

Falls du Arbeitslosengeld 1 beziehst, betrifft dich das nicht.
Beim Arbeitslosengeld 2 /„Hartz IV“ wird eine Steuerrückzahlung als „sonstiges Einkommen“ auf den ALG2-Bedarf angerechnet. Vom Einkommen können aber bestimmte Beträge abgesetzt werden - siehe hier, Punkt „Anrechung von sonstigem Einkommen“ : http://hartz.info/index.php?topic=17.0
(darin „GKV“= heisst „gesetzl.Krankenversicherung“).

Müsstest du mal überschlagen, ob sich bei dir etwas abzusetzen lohnt.-

Gemäß § 11b SGB II gilt:
„Absetzbeträge:
(1) Vom Einkommen abzusetzen sind
…5. die mit der Erzielung des Einkommens verbundenen notwendigen Ausgaben,…“

Ob deine Steuererklärung so umfassend/ kompliziert ist, dass die Kosten für die Hinzuziehung eines Steuerberaters als „notwendige“ Ausgaben angesehen werden würden, könnte ich dir nicht sagen. Das Jobcenter verweist ggf. durchaus auch mal auf kostenlose Steuererklärungs-Programme usw. , die man stattdessen nutzen kann.

LG

tut mir leid, E.M.3000 Alg II ist leider nicht mein Gebiet. Ich wünsche viele hilfreiche Antworten.

Machst du die Steuererklärung jetzt wird dir das, was dir das Finanzamt überweist, voll als Einkommen angerechnet - ich würde damit warten, bis du wieder Arbeit hast und aus dem ALG II Bezug raus bist.

Fordert dein SB dich auf die Erklärung abzugeben mußt es aber tun…

Der gesamte Betrag der Steuerrückerstattung wird mit Sicherheit nicht einbehalten.

Einen Pauschalbetrag für die Kürzung kann ich leider nicht nennen. Der Kürzungsbetrag ist von einer Vielzahl von Faktoren abhängig (u.a. Höhe der Rückerstattung, Anzahl der BG-Mitglieder, Höhe des Bedarfs) und muss daher individuell berechnet werden.

Gruß

Hallo,

leider kann ich da nicht weiterhelfen, da ich mich nur mit ALGI auskenne.

Sorry

VG claudia

Hallo,

die Leistungsgewährung nach dem SGB II ist nicht mein Spezialgebiet.
Aber ich habe das hier gefunden:
http://www.arbeitslosenselbsthilfe.org/forum/arbeits…

l.G.

Hallo,

wenn Sie in 2011 nur bis November haben gearbeitet, verstehe ich Ihre Frage nicht, womit Sie begründen, die zu erwartende Steuerrückerstattung sozusagen am Amt anechnungsfrei vorbei zu delegieren.

Ähmm… viele Fakten mischen sich in Ihrer Frage. Zunächst sind Sie sogar verpflichtet, eine Steuererklärung für 2011 zu machen, denn warum wollen Sie Steuern verschenken, die Sie vorher brav abgeführt haben. Das wäre unentschuldbar fatal.
Für Arbeitswege in 2011 haben Sie Möglichkeit, Pauschalen anzusetzen oder den tatsächliche Arbeitsweg in Kilometer (für eine Fahrt) zwischen Arbeitsstätte und Wohnung in Ansatz zu bringen. Soweit ich informiert bin, sind das alles an Pauschalen, die Sie als Arbeitnehmer steuerlch geltend machen können. Aber nehmen Sie die Sachbearbeiter beim Finanzamt in Anspruch. Dazu haben Sie als braver Steuerbürger das Recht und dafür werden die Herrschaften auch bezahlt.
Behörden, dazu zählt auch das Finanzamt, haben Beratungspflicht.

Nun zur heutigen Zeit. Klares Ja, die Steuerrückerstattung, sofern Sie unangefochten feststeht und auf Ihrem Girokonto gelandet ist, ist in dem Monat als Einkommen anzurechnen, in dem nachweisbar gutgeschrieben. Sie sind verpflichtet, dies dem Jobcenter mitzuteilen. Natürlich verstehe ich den Hintergrund Ihrer Frage, dass Sie Unkosten mit Reparaturen hatten, die Geld kosteten. Bedenken Sie bitte, dass gerade in ländlichen Gebieten Empfänger von Arbeitslosengeld II auf das Auto angewiesen sind, wenn sie einer Beschäftigung nachgehen. Dafür erhalten sie vom Jobcenter auch Freibeträge auf das Einkommen.

Neben dem Steuerberater können Sie auch die Damen und Herren vom Lohnsteuerhilfeverein nehmen, die Ihnen fast genau so gut und bedeutend billiger die Steuererkärung fertigen. Blliger geht’s nur im Familienkreis.

Ich hoffe, ich konnte weiterhelfen.

Hallo,
die Steuererstattung müsste in jedem Fall als Einkommen/Vermögen beim Jobcenter angegeben werden und es gibt mE keinen Freibetrag. Evtl. könnten Sie noch etwas mit der Abgabe der Erklärung warten; falls Sie bald eine neue Arbeitsstelle finden und keine Leistungen mehr beziehen, steht die Erstattung Ihnen voll zu.

Gruß