Stürtz in Krankenhaus während Untersuchung

Eine Frage: Eine Person erlebt ein Stürtz während ein KH Aufenthalt für Untersuchung, wo dadurch ein Schlüsselbeinbruch entsteht. Dadurch werden Arbeitstage verloren (die Person ist aber Selbständig) und die Schmerzen muss diese Mensch 3-4 Wochen durchhalten. Wie soll diese Mensch vorgehen… Ist hier einen Fall für Schadenersatz oder Schmerzengeld?? Welche Rechtsanwalt Schwerpunkt ist dafür verantwortlich.

Danke für eure Antwort.

Frohes Ostern

Astarwalker

Moin, Astarwalker,

es braucht mindestens einen Schuldigen und einen Beweis für dessen Verschulden, sonst ist Klagen sinnlos.

Gruß Ralf

Hallo,
es handelt sich in übertragenem Sinn um einen Arbeitsunfall.
Kostenträger ist die BG. der zuständigen Krankenkasse und das
ist in der Regel die BG. Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege
(so hieß die jedenfalls mal).
Gruß
Czauderna

Hallo,

wieso Arbeitsunfall? Wieso BG? Wenn ich mich im Krankenhaus behandeln lasse und dort grad keine berufliche Tätigkeit ausübe, warum soll dann die BG dafür einstehen?

Meiner Meinung nach müßte - wenn ein Verschulden seitens des KH nachzuweisen ist - die Haftpflichtversicherung des Krankenhauses eintreten.

Gruß

Tina

Hallo,

wieso Arbeitsunfall? Wieso BG? Wenn ich mich im Krankenhaus
behandeln lasse und dort grad keine berufliche Tätigkeit
ausübe, warum soll dann die BG dafür einstehen?

Die Behandlung findet in der Regel zu Lasten einer Krankenkasse
statt (GKV). Während einer solchen Behandlung ist der Patient
auch gesetzlich Unfallversichert - also über die BG. der Krankenkasse.
Dies gilt auch bei einer Krankenhausbehandlung oder einer Rehabilitationsmassnahme.

Meiner Meinung nach müßte - wenn ein Verschulden seitens des
KH nachzuweisen ist - die Haftpflichtversicherung des
Krankenhauses eintreten.

Das ist richtig und wird ggf. zwischen Krankenhaus und BG. und
Patient (Schmerzensgeld = Zivilklage)
geklärt - je nach Fall-Lage.
Was ist aber wenn es sich nicht um ein schuldhaftes Verhalten des
Krankenhauses handelt und der Patient durch die Folgen des Unfalls
erwerbsunfähig wird und evtl. keinen Anspruch auf Erwerbsminderungsrente durch den Rentenversicherungsträger hat??
Unfall-Rente !! - wäre hier z.B. eine Möglichkeit.

Gruß

Tina

Gruß
Czauderna