Stützmauer des Nachbarn friert auf

Hallo,

ich habe eine Frage. Mein Grundstück liegt ca. einen Meter tiefer als das Nachbarsgrundstück; dessen Grundstück ist durch eine Stützmauer getrennt (diese gehört dem Nachbarn), die jetzt erstmals aufzufrieren droht. Konkret suche ich jetzt Antworten auf die folgenden Fragen:

  1. Durch das Auffrieren wird die Mauer ja instabil. Das dahinter -auf der Seite des Nachbarn- liegende Erdreich drückt natürlich auch gegen die Wand. Was muss der Nachbar an Sicherheitsvorkehrungen unternehmen? (Wohnort ist Bayern bzgl. dem anwendbaren Baurecht), Stützungsmaßnahmen o.ä. oder besteht evtl. gar kein Risiko?

  2. Gibt es für solche Grundstücksanordnungen evtl. Lastvorgaben, die nicht überschritten werden dürfen? Hintergrund ist der, dass der Nachbar jede Menge Gegenstände an der Grenze abstellt/platziert, die verbunden mit seinen ausgelegten Steinplatten evtl. ebenfalls auf das Erdreich und damit die Mauer drückt bzw. drücken könnte.

  3. Wie wäre jetzt die empfohlene Vorgehensweise?

Danke schon mal für ein paar Tipps.

Auffrieren?
Was meinst du?
Auftauen oder einfrieren?

Ich meine AUFfrieren … Eindringen von Wasser ins Mauerwerk was dort gefriert und das selbige aufdrückt.

Hallo,

offenbar handelt es sich um eine Mauer mit Mörtelfugen, oder?

Durch den Frost bzw. das Auffrieren werden Risse in den Steinen oder Mörtelfugen oder an den Übergangsstellen Mörtel zum Stein sichtbar?

Sind die verwendeten Steine und der Mörtel frostsicher ? (Läßt sich wohl ausschließen).

Grundsätzlich ist eine gemauerte Stützwand als Gewichtsmauer anzusetzen, da Mauerwerk langfristig und offiziell keine Zugkräfte aufnehmen kann. Eine Gewichtsmauer ist z.B. im Gartenbau oder zur Böschungssicherung üblich, Hauptmerkmal ist die Neigung zum Hang hinein. Wird sehr gern auch als Trockenmauer ohne Mörtelfüllung der Fugen ausgeführt.

Falls gemauert, welche Ausführung und Art der Steine? Wurde je nach verwendeten Steinen eine Bewehrung und Betonfüllung eingebaut?

Wie sieht das Fundament der Mauer aus?

Wie bewegt sich die Mauer, Drehung um den Wandfuss, parallele Verschiebung, Drehung um den Wandkopf, Durchbiegung (Ausbeulung)?

Ist eine ausreichende Entwässerung hinter der Wand vorhanden? Bei Durchnässung ändert sich der Gleitflächenwinkel und führt zu einer Mehrbelastung der Wand. Kann also ein Vorschaden durch nasse Witterung vor dem Frostwetter sein.

Fragen über Fragen :wink:

Abgelagerte, schwerere Materialien unmittelbar am oberen Wandbereich belasten auf jeden Fall die Stützmauer.
Grundsätzlich ist eine statische Berechnung nach DIN 4085 und 1054 möglich, die Lastvorgaben für Zusatzlasten je nach Nutzungsabsicht oder Lage.
Für so kleine Höhen genügen aber i.d.R. die Einbauhinweise der Hersteller von sog. Mauerscheiben (L-Steinen) oder Böschungssteinen. Diese wurden aber wahrscheinlich nicht verwendet.

Grundsätzlich darf natürlich vom Nachbargrundstück und deren baulicher Anlagen keine unmittelbare Gefahr ausgehen.
Der Grenzverlauf sollte auch eingehalten werden.

Zum Risiko: die Mauer kann ganz oder teilweise umkippen oder wegrutschen, die Gegenstände fallen mit runter. Kommt auf den Abstand zu empfindlichen Baulichkeiten auf Ihrem Grundstück an.

Beträgt der Abstand 10 m oder mehr und ist ein GAU unbedenklich, würde ich abwarten bis sich mehr bewegt.

Ansonsten die Sache im Auge behalten, gegebenenfalls öfters Lagemessungen machen oder Bewegungsmarken setzen (am besten mit Einverständnis des Nachbarn).

Ach ja. Bilder wären hilfreich.

Grüße
Peter

Hallo,

danke für die umfangreiche Antwort. Eine Menge Fragen, die Du berechtigterweise hast, die ich mir allerdings auch erstmal selbst beantworten muss.

Die Mauer steht sicherlich schon zwanzig-dreissig Jahre, weshalb ich auch nichts zm Fundament sagen kann (die subjektive Meinung ist die, dass die heute üblichen Drainagen und Wasserabläufe -wie man sie heute vorsieht bzw. vorsehen muss- eher nicht zum Einsatz gekommen sind (aber wie gesagt subjektiv)).

An der Mauer selbst sind Ausbeulungen festzustellen (zur Zeit brechen da ca. zwanzig Zentimeter breite und ca. 0,5 Zentimeter tiefe Stücke aus der Wand). Weitere Bewegungen konnten bis jetzt festgestellt werden.

Ob hinter der Wand (also quasi im aufgefüllten Erdreich) eine Entwässerung vorhanden ist, weiss ich nicht. Aber die Wahrscheinlichkeit ist hoch, dass der wochenlange Regen hier zu einer Durchnässung geführt hat, die jetzt aufzufrieren beginnt.

Ich stelle mir natürlich die Frage, dies mal sachverständig oder baubehördlich begutachten zu lassen, den wie gesagt, das tritt jetzt das erste Mal auf und es geht nicht nur um etwas abgeplatzte Farbe, wenn sich an der Stelle etwas in Bewegung setzt, rutscht eine Menge nach.

Machen Baubehörden solche Begutachtungen oder muss dazu gleich ein Sachverständiger bemüht werden (sicherlich wichtig, wenn es um die Einforderung von Abhilfemaßnahmen geht).

Danke für weitere Tipps.

Hallo,

mit Ausbeulung meinte ich eigentlich die Gesamtansicht auf größerer Fläche.

Nachdem die Mauer schon so lange steht, sollte sie auch länger halten. Irgendetwas hat sich jedoch in der kürzlich vergangenen Zeit grundsätzlich verändert.

Was bricht denn aus der Wand? Ist es von einem Verputz oder vom Steinmaterial?

Ist die Mauer aus Natursteinen oder Kunststeinen (Ziegel, Betonsteine,etc., also fabrikmäßig hergestellt)?

Wenn kein Baufachmann im Freundeskreis vorhanden ist, vielleicht mal jemand aus dem Rathaus um weiteren Rat und /oder Ortsbesichtigung bitten.

Sachverständige sind so eine Sache, sach- und fachkundig bin ich auch. Kann bei manchen ganz schön kosten und die Ursache wird unter Umständen trotzdem nicht genau festgestellt werden können.

Bei einer Einforderung auf juristischem Weg zählt letztendlich nur der gerichtlich bestellte, unabhängige Gutachter, alles andere sind Auftragsgutachten nach dem Motto, wes Brot ich ess, des Lied ich sing oder wer zahlt, schafft an. Daher gerichtlich wertlos, auch wenn der Inhalt richtig wäre.

Was meint denn der Nachbar zum Zustand seiner Mauer? Ich orakele mal, dös basst scho, oder?

In welchem Landkreis befindet sich denn das Objekt der Begierde, ich bin auch aus Bayern (aber das ist eben groß).

Grüße
Peter

Hi Peter,

so wie es aussieht ist die Mauer aus Betonstein. Das was da rausbricht sind Teile des Steins selbst.

Ich werde mal auf das Bauamt gehen und mal mit denen reden.

Ich wohne in der Region Aschaffenburg. Und nebenbei Dein Kommentar „dös basst scho“ ist korrekt orakelt.

Gruß

Hallöle,

ok, Aschaffenburg liegt nicht ganz in der Nähe von München.

Um nicht die Pferde scheu zu machen: Die Lage der Mauer hat sich also grundsätzlich nicht verändert und es kommt nur zu Frostabsprengungen an einzelnen Betonsteinen im Oberflächenbereich.

Keine Panik, das kann vorkommen und schadet insgesamt der Stabilität nicht.

Um Folgeschäden zu vermeiden, im Sommer bei geeigneter Witterung mit geeignetem Material und entsprechender Untergrundvorbehandlung ausbessern.

Grüße
Peter

Hallöle,

ok, Aschaffenburg liegt nicht ganz in der Nähe von München.

Keine Panik, das kann vorkommen und schadet insgesamt der
Stabilität nicht.

Um Folgeschäden zu vermeiden, im Sommer bei geeigneter
Witterung mit geeignetem Material und entsprechender
Untergrundvorbehandlung ausbessern.

Was würdest Du denn als Ausbesserung konkret durchführen?

Danke schon mal und ein schönes Wochenende.

Gruß

Hallo,
bei PCI oder Sika nachschauen unter Suchen „Reparaturmörtel“.

Auf jeden Fall muss der Untergrund sauber und frei von losen Bestandteilen sein. Feuchtigkeit ist nicht so schlimm, geht aber in die Auswahl der zur Verfügung stehenden Reparaturmörtel/-spachtel mit ein.

Je nach eingesetztem System ist eine Haftbrücke (Voranstrich zur Haftverbesserung) zur Vorbehandlung erforderlich.

Zur Not mal dort anrufen und sich für den speziellen Fall beraten lassen, ausschlaggebend sind auch die benötigten Mengen, Verfügbarkeit (PCI wird z.B. auch in manchen Baumärkten angeboten, allerdings natürlich nicht die ganze Produktpalette) und vor allem Preise sowie Einfachheit in der Verarbeitung, vor allem bei Heimwerkerverarbeitung.

Die üblichen Randbedingungen wie Verarbeitungstemperaturen und Nachbehandlung sind ebenfalls einzuhalten (ca. +5 bis +30°, keine direkte Sonneneinstrahlung, ggfs. Befeuchtung etc.). Zu den angebotenen Produkten gibt es meistens auch Verarbeitungshinweise, wenn nicht ohnehin auf den Verpackungen aufgedruckt.

Grüße
Peter