Auf unserem Baugrundstück ist an einer Seite eine Stützmauer aus U-Steinen mit ca.15m Länge und 1,60m Höhe. Der Geometer und ein Vermessungsbüro haben nun festgestellt das die Mauer komplett z.T. 15 cm auf unserem Grundstück steht.
Zusätzlich ist sie noch 15 cm Überhang an der Mauerkrone auf unser Grundstück.
Die Mauer hat bereits Risse am Sockel und zwischen den U_Steinen.Wasser dringt durch die Mauer auf unser Grundstück.
Die Mauer hat kein Fundament und steht nur auf dem Mutterboden bzw. ist weniger als 5cm vertieft.
Ich ahbe bedenken das die Mauer irgendwann umkippt und ahbe den Nachbarn schriftlich aufgefordert die Mauer zurückzubauen.
Dieser sagt allerdings das der Geometer falsch gemessen hat und er dies nicht akzeptiert, ausserdem ist die Mauer aus seiner sicht standfest.
Kann ich den Nachbarn auffordern die Mauer auf seine Grenze zurückzubauen?
dann noch mal mit dem Nachbarn sprechen und wenn er immer noch nicht einsichtig ist, notfalls einen Anwalt einschalten. Der kann ja ev. prüfen, ob ein Rückbau, so die Mauer auf Deinem Gebiet steht von Dir betrieben werden kann.
Ich weiss nicht,
ich würde mit dem Nachbarn irgendwie anders umgehen.
Also menschlicher, oder zumindest mal probieren.
Ich bin eigentlich ein sehr freundlicher Mensch, der den Nachbarn dann ehr mal zum Grillabend einlädt, und nach paar Flaschen Bier mal vorsichtig darüber sprechen würde. Ich hab das schon mein ganzes Leben lang so auf die Weise gemacht, (wenn möglich), und denke, dass ich so nicht schlecht liege.
Wenn ich das so lese, fällt die Mauer ja eh bald ein,
dann sieht es wieder ganz anders aus. Aber mit dem Nachbarn haste es trotzdem vers******, viel Spass beim Bauen, da gibt es bestimmt noch viel Ärger…
Nur mal so als Frage in den Raum gestellt:
Wer sagt denn überhaupt das der Nachbar für die Stützmauer zuständig ist?
Da gibt es meines Wissens nach die unterschiedlichsten Regelungen.
Da die Mauer auf deinem Grundstück steht, könnte es ja durchaus sein das dein Vorgänger die Mauer gesetzt hat weil er das Grundstück an dieser Stelle vertieft hat.
So würde zb.ich als dein Nachbar argumentieren
Genau !!!
Das ist der wichtigste Punkt, den man zuerst in Erfahrung bringen muss.
Zuständig für das Abstützen ist immer derjenige, der den natürlichen Geländeverlauf verändert, sei es durch Aufschütten oder Abgraben. Die Abstützung muss dann auf dem eigenen Grundstück erfolgen und darf das Nachbargrundstück nicht beeinträchtigen (z.B. durch abrutschende Erde oder verstärkten Wasserablauf).
Gruß florestino