Stützwand aus Gabionen

Liebe/-r Experte/-in,

mein Garten ist (noch) ein ziemlich schräges Hanggrundstück.
Ich habe vor dieses Plan zu machen un die überschüssige Erde abzufahren.
Auf der Grundstücksgrenze würde sich so ein 5 Meter hoher Hang ergeben. Diesen möchte ich mit Gabionen abfangen.

  1. Darf ich ohne Baugenemigung 5 Meter tief buddeln?

  2. In welchem Winkel sollte ich die Gabionen setzen? Senkrecht wird wohl nicht halten. Am liebsten würde ich die 50cm breiten nehmen.

Danke für Eure Hilfe,

Achim Meyer

Hallo,

Eine Stützmauer in dieser Höhe zur Grenze muß genehmigt werden, ab (90 cm Höhe).
Bei 5m Höhe ist der Winkel der Mauer stark vom Erdreich abhängig.
Ist das Erdreich weich oder fester, je fester um so geringer der Winkel.
In jedem Fall ist ein Winkel von ca. 67 grad zu empfehlen.
Die unteren Gabionen sind mit 50 cm breite zu klein, min. 1 m bei hohem Erddruck. Bei hohem Erddruck werden die unteren Gabionen auf der Erdseite mit Magerbeton gesichert,für einen sicheren Halt.

Auf jeden Fall von einem Experten beraten lassen, vor Ort.

Die Mauer kann auch mit Natursteinen (Granit)hergestellt werden. Die sind schwerer und halten bei dieser höhe besser, werden aber auch in ca. 67 grad versetzt. (Granit Flußbaustein ca. 1,2m * 1m)20 € die Tonne).
Kann natürlich nur mit Bagger versetzt werden.

gruß Martin.

Sehr geehrter Herr Meyer,

in Abhängigkeit vom vorhandenen Erdstoff muss ein Böchungswinkel zw. 60° bis 45° entstehen, bei steileren Böschungen ist eine Statik ratsam. Die Höhe der Gabionen, wenn möglich auch nur 50 cm wählen. Bei höheren Gabionen ==> Statik (Schwergewichtsmauer). Unter der untersten Gabione ein Fundament.

Gruß Reinhard Zühlke

Beachte bitte, sofern oberhalb der Böschung ein Verkehrsweg vorhanden ist, ist eine Statik und eine Baugenehmigung auf jeden Fall notwendig. Im Zweifel wenden Sie sich an die örtliche Baugenehmigungsbehörde.

Gruß Reinhard Zühlke

Hallo,
es ist schwer, ohne örtl. Kenntnisse und Einsichtnahme des Grundstückes oder ohne einen geod. Lageplan eine Beurteilung zu geben.
Die betreffende Örtlichkeit und angrenzende Grundstücke müssen mit zur Beurteilung passen.
Bitte befragen Sie einen örtl. ansässigen Architekten oder Statiker mit Ihrer Fragestellung.
Viele Grüße noch und viel Erfolg