Person A war 10 Monate im Wehrdienst, danach 2 Jahre Bankkaufmannsauszubildender und danach 7 Jahre als Bankkaufmann tätig. Danach macht Person A ein Studium und arbeitet nun im gehobenen Dienst bei einer Bundesbehörde als Beamter auf Probe.
Für die Erfahrungsstufenfestsetzung wird der Wehrdienst nicht berücksichtig. Die Behörde argumentiert, dass dieser nicht zu einer Verzögerung des Dienstverhältnisses geführt hat, weil zwischenzeitlich als Bankkaufmann gearbeitet wurde.
Die Ausbildung und die spätere Arbeit als Bankkaufmann wird nur zu 50 % angerechnet. Die 50 % beruhen auf einer behördeninternen Regelung.
Fragen:
a) Inwieweit kann man die Anrechnung mit 50% als gerechtfertigt bzw. ungerechtfertigt betrachten?
Für die Erfahrungsstufenfestsetzung wird der Wehrdienst nicht berücksichtig. Die Behörde argumentiert, dass dieser nicht zu einer Verzögerung des Dienstverhältnisses geführt hat, weil zwischenzeitlich als Bankkaufmann gearbeitet wurde.
Dies klingt nachvollziehbar.
Die Ausbildung und die spätere Arbeit als Bankkaufmann wird nur zu 50 % angerechnet. Die 50 % beruhen auf einer behördeninternen Regelung.
Fragen:
a) Inwieweit kann man die Anrechnung mit 50% als gerechtfertigt bzw. ungerechtfertigt betrachten?
Das könnte damit gerechtfertigt werden, dass sich Beamte nicht nur auf die Realität beziehen müssen. Diese ist jedoch in der freien Wirtschaft regelmäßig Gegenstand der Ausbildung und der beruflichen Tätigkeit. Beim speziellen Fall Banken könnte man sich aber darüber trefflich streiten.
Jedenfalls lässt der Gesetzestext hierzu genug Spielraum diese Zeit ganz oder teilweise anzuerkennen, was sicher auch immer darauf ankommt, inwieweit bisheriger Beruf und Ausbildung zur gegenwärtigen Verwendung passen.
b)Bestehen hierzu irgendwelche Urteile?
Möglich. Dabei dürfte es sich aber kaum um Urteile handeln, wo es darum geht, wieviel Prozent einem nun berücksichtigt werden müßten, wenn er Ausbildung X und Tätigkeit Y ausgeübt hat und nun als Z verwendet wird. Man könnte sich allerdings auf ähnlich gelagerte Fälle berufen, wo Leuten höhere Prozentsätze zugebilligt worden sind und auf Gleichbehandlung pochen.
In solchen Spezialfällen dürfte ein Gang zur Gewerkschaft helfen. Die müßten da einen guten Überblick haben.