Stufenkonto

Hallo,

ich habe eine Frage zu folgendem Fall.
Eine Kollegstufe eines Gymnasiums moechte ihre Einnahmen durch bestimmte öffentliche Parties etc. auf einem Konto verwalten, das eigens dafür angelegt wird und auf den Namen des Kollegstufensprechers läuft. Auf dieses Konto werden in Abständen von ca. 2-3 Monaten Beträge von ugf 700 Euro eingezahlt.
Ist hierbei für den KS-Sprecher auf bestimmte Sachen zu achten, wie Freistellungsaufträge, Geldwäschegesetze da ja eig im Namen von Dritten, sonstiges?!

Danke :smile:
Phipz