Hallo!
Ich wohne im 3. Sock in einem dreistockigen Mehrfamilienhaus. In einem Stock sind 6 Wohnungen.
Ich habe vor einer Woche ein Klavier gekauft. Meine Freunde haben mir das Klavier nach Hause (3Sock)gebracht.
Im 1 Sock hat ein Nachbar paar Minuten beobachtet, wie Klavier durch das Treppenhaus getragen wurde.
In eine Woche hat Putzfrau bemerkt, dass eine Stufe im 3 Stock beschädigt wurde.
Heute hat Hausverwaltung mich angerufen. Es wurde mir gesagt, dass sie informiert ist, dass ich das Klavier gekauft habe, dass sie Zeugen hat ( ohne Namen zu sagen), dass die gesehen haben, dass beim Klaviertragen eine Stufe im 3 Stock beschädigt wurde. Deshalb muss ich die Stufenreparatur bezahlen.
Soll ich es wirklich bezahlen, obwohl keine Stufe beim Klaviertragen beschädigt wurde, und keine "Zeugen " im 3 Stock waren, die „dass gesehen haben“???
Danke für Ihre Antworte. Ein schönes Wochenende.
Mit freundlichen Grüssen. Tatiana.
Es ist immer von Nutzen, wenn man die Vorschaltseite nicht einfach nur wegklickt.
Es ist immer von Nutzen, wenn man FAQ:1129 beachtet
Es ist immer von Nutzen, wenn man eine Haftpflichtversicherung hat.
vnA
Hallo,
behaupten kann man viel, es kommt auf das Beweisen an und das Klavier müsste ja auch irgendwo beschädigt sein, also könnte man abwarten, bis die Hausverwaltung einen Beweis erbringen kann und nur vom „Hörensagen“ hat noch kein Kläger einen Prozess gewonnen.
Man könnte also die Rechnung der HV abwarten und mit einem Einzeiler die Rechnungsforderung bestreiten.
LG 
In eine Woche hat Putzfrau bemerkt, dass eine Stufe im 3
Stock beschädigt wurde.
Heute hat Hausverwaltung mich angerufen. Es wurde mir gesagt,
dass sie informiert ist, dass ich das Klavier gekauft habe,
dass sie Zeugen hat ( ohne Namen zu sagen), dass die gesehen
haben, dass beim Klaviertragen eine Stufe im 3 Stock
beschädigt wurde. Deshalb muss ich die Stufenreparatur
bezahlen.
Wenn ein Mieter Schäden im Miethaus verursacht muß er (ggfs seine Versicherung) dafür zahlen, auch für Schäden die Besucher des Mieters verursachen denn im Mietobjekt ist der Mieter für das Tun seiner Besucher verantwortlich.
Aber: das gilt nur für Schäden die er verursacht hat, dafür muß der Vermieter konkreten Nachweis erbringen und die Summe schriftlich fordern mit Rechnung oder Kostenvoranschlag - Achtung: MWSt nur für eine Rechnung zahlen!
Wenn ich die Stufe bei einem Transport beschädigt hätte würde ich den Schaden s o f o r t meiner Haftpflichtversicherung melden.
Für fremde Schäden zahle ich nichts.