Hallo,
meine Frage ist, wenn man nach der Ausbildung im öffentlichen Dienst dort weiter übernommen wurde für 10 Monate und dann zwar im öffentlichen Dienst bleibt, aber die Arbeitsstelle wechselt (also z. B. 10 Monate bei einem Amtsgericht und danach zu einer Uni wechselt), dann wird ja die Zeit beim Amtsgericht bezüglich der Stufenzuordnung angerechnet, § 16 TVL. Dies geschieht normalerweise von Amts wegen. In dem konkreten Fall nun wurde die Stufenzuordnung (von Stufe 1 in Stufe 2) nicht von Amts wegen gemacht. Dies hätte bereits zum 01.01.2008 geschehen müssen. Der Angestellte hat dies nun Ende Juli 2009 erfahren, und hat in der Personalabteilung nachgefragt, ob da nicht eine Stufenzuordnung rückwirkend zum 01.01.2008 geschehen müsste. Die Personalabteilung räumt den Fehler ein, dass sie die Anrechnung versäumt hat und somit auch die Stufenzuordnung, will nun aber die Rückzahlung für das Jahr 2008 verweigern und beruft sich auf die Ausschlussfrist von 6 Monaten. Der Angestellte hätte also bis zum 30.06.2008 einen Antrag stellen müssen, obwohl die Stufenzuordnung nicht auf Antrag geschieht, sondern von Amts wegen. Ist das richtig, dass die rückwirkende Zahlung jetzt hinfällig ist, weil der Angestellte die Ausschlussfrist nicht beachtet hat?
Ich weiß, das ist etwas kompliziert, aber vielleicht kann mir tortzdem jemand helfen!
Vielen Dank schon mal!!