Hallo, angenommen man hat einen Arbeitsvertrag (Teilzeit, 3 Tage die Woche, 25 Stunden) bei einem im Vertrag festgelegten Arbeitsort. Nun wird verlangt, dass man mindestens 2- 3 Mal die Woche an einen 75 km einfach entfernten Arbeitsort fährt (mit dem Privat PKW), der Arbeitnehmer erhält einen Stundenlohn, normalerweise ist der Arbeitsbeginn 9.00 Uhr, bei der entfernten Arbeitsstätte wird um 06.45 Uhr angefangen zu arbeiten. Zählt die Wegezeit als Arbeitszeit ? Im Vertrag steht nichts über die 75 km entfernte Arbeitsstätte. Als Arbeitsort wurde ein 6 km entfernter Ort angegeben.
Danke für die Antworten
Wenn der Arbeitsort im Vertrag ausdrücklich festgelegt ist und keine „flexible“ Klausel über Veränderungen der Arbeitsbedingungen steht, kann der Arbeitgeber schon mal überhaupt nicht verlangen, daß an einem anderen Ort gearbeitet wird (höchstens Änderungskündigung, für die wieder diverse Voraussetzungen erfüllt sein müssen.
Deshalb würde ich die Fahrzeit schon als Arbeitszeit ansehen, und auch die Fahrkosten als erstattungsfähig.
Hallo, angenommen man hat einen Arbeitsvertrag (Teilzeit, 3
Tage die Woche, 25 Stunden) bei einem im Vertrag festgelegten
Arbeitsort. Nun wird verlangt, dass man mindestens 2- 3 Mal
die Woche an einen 75 km einfach entfernten Arbeitsort fährt
Hallo Kerstin, gibt es eine Klausel im Vertrag, die einen anderweitigen Einsatz zulässt? Wenn ja: Wie ist der Wortlaut?
normalerweise ist der Arbeitsbeginn 9.00 Uhr, bei
der entfernten Arbeitsstätte wird um 06.45 Uhr angefangen zu
arbeiten.
Gibt es im Vertrag eine konkret festgelegte Arbeitszeit (von x Uhr bis y Uhr)?
Zählt die Wegezeit als Arbeitszeit ?
Normalerweise nicht.
Im Vertrag
steht nichts über die 75 km entfernte Arbeitsstätte.
Das heißt nicht zwangsläufig, dass nicht trotzdem ein Einsatz in einer anderen Filiale per Vertrag möglich ist. Kommt halt drauf an, was genau drin steht.
MfG