Stunden kürzen?

Hallo,

Vorgeschichte:

-In einem Unternehmen gilt Gleitzeit für alle Mitarbeiter.
-Solange die Mitarbeiter in den Serviezeiten kommen, sagt der Chef nichts.
-In den Arbeitsverträgen ist keine Arbeitszeit vereinbart sondern nur die Stunden die gearbeitet werden müssen.

Kann der Chef verlangen, wenn alle Mitarbeiter die z.B. Stunden verkürzt haben (40 Stunden auf 30 Stunden)und in der Zeit von 7-13 Uhr arbeiten kommen, dass eine bestimmte Person dies nicht darf und nur mittags arbeiten kommen darf.
Oder anders, dass der Arbeitgeber bei dieser bestimmten Person Arbeitszeiten vorgibt!! Diese Person hat den gleichen Vertrag wie die anderen Kollegen die von 7-13 Uhr arbeiten.

Würde in solch einem Fall nicht das Gleichbehandlungsgesetz in Kraft tretten?

Hallo,

hast du eigentlich schon mal einen Blick ins Gleichbehandlungsgesetz gemacht?
http://de.wikipedia.org/wiki/Allgemeines_Gleichbehan…

Derjenige, der erst Mittags anfangen darf, gehört einer Minderheit an? einer anderen Religionsgemeinschaft? ist behindert? der einzige Mann im Büro?

Die Arbeitszeiten (Uhrzeiten) fallen unters Direktionsrecht des Arbeitgebers: http://www.anwalt-seiten.de/artikel/sec6/76.html

Grüße
miamei

Hallo,

Hallo,

Vorgeschichte:

-In einem Unternehmen gilt Gleitzeit für alle Mitarbeiter.
-Solange die Mitarbeiter in den Serviezeiten kommen, sagt der
Chef nichts.
-In den Arbeitsverträgen ist keine Arbeitszeit vereinbart
sondern nur die Stunden die gearbeitet werden müssen.

Kann der Chef verlangen, wenn alle Mitarbeiter die z.B.
Stunden verkürzt haben (40 Stunden auf 30 Stunden)und in der
Zeit von 7-13 Uhr arbeiten kommen, dass eine bestimmte Person
dies nicht darf und nur mittags arbeiten kommen darf.

Unter Beachtung bestimmter Regeln ja.

Oder anders, dass der Arbeitgeber bei dieser bestimmten Person
Arbeitszeiten vorgibt!! Diese Person hat den gleichen Vertrag
wie die anderen Kollegen die von 7-13 Uhr arbeiten.

Grundsätzlich ja. Das nennt man Direktionsrecht.
Gäbe es in dem Betrieb allerdings einen BR, hätte er bei der Einteilung zur Arbeit volles Mitbestimmungsrecht.

Würde in solch einem Fall nicht das Gleichbehandlungsgesetz in
Kraft tretten?

Ach Gott, für was das AGG alles herhalten soll. Findet die angebliche Ungleichbehandlung aus einem der in § 1 AGG genannten Gründe statt ?
http://www.gesetze-im-internet.de/agg/__1.html
Ansonsten gibt es im allgemeinen Arbeitsrecht ebenfalls Regeln zur Gleichbehandlung und (zulässigen) Ungleichbehandlung.

&Tschüß