Stunden reduzieren bei teilw. Erwerbsminderung

Hallo,

ich habe folgende Frage:

Ich bin zu 50 % Schwerbehindert und habe eine teilweise Erwerbsminderung. Derzeit arbeite ich in einem Betrieb mit 12 Mitarbeitern an 5 Tagen in der Woche jeweils von 8 - 12 Uhr(somit 20 Stunden). Da sich mein Gesundheitszustand verschlechtert hat, würde ich gerne die Anzahl meiner wöchentlichen Arbeitsstunden reduzieren. Vorzugsweise auf 4 Tage mit jeweils 4 oder 4,5 Stunden, ggf. aber auch auf 5 Tage mit jeweils 3 Stunden. Meine Frage ist nun, in wieweit kann mein Arbeitgeber festlegen, wann und wie viel ich arbeiten komme. Muss er einer reduzierung der Stunden zustimmen und falls er das dann (widerwillig) tut, kann er dann sagen, dass ich z. B. statt von 8 bis 12 Uhr nun von 9 bis 12 Uhr kommen soll (mir wäre von 8 bis 11 Uhr lieber).

Viele Grüße
i73

Hallo,

also bei einer Schwebehinderung , die sich verschlechtert hat, käme 1.eine Erhöhung in Betracht,
2.Eine verkürzung der Arbeitszeit,davon kann evtl.derArbeitgeber mit einem Zuschuss rechnen,
für die ganze Prozedur sind aber Anträge zu stellen,einfach mal bei dem Amt nachfragen das die Schwerbehinderung festgestellt hat die zuständigkeiten sind aber in den Ländern Unterschiedlich !
Rat dazu gibts auch bei den Sozialorganen

Ich bin zu 50 % Schwerbehindert Da sich mein Gesundheitszustand
verschlechtert hat, würde ich gerne die Anzahl meiner
wöchentlichen Arbeitsstunden reduzieren. Vorzugsweise
i73

mfG Opi

Hallo,

auf die Schnelle kann ich dir leider nicht weiter helfen, versuche aber es bis spätestens Dienstag rauszubekommen. Bitte gedulde dich noch bis dahin.
Ich bräuchte bitte noch ein paar kleinere Infos, z.B. wie alt du bist und in was für einer Instutition du beschäftigt bist.

Bis dahin schöne Grüße,

Frankstooni

Hallo Frankstooni,

ganz herzlichen Dank für deine Bemühungen.
Ich arbeite bei einem Steuerberater und bin 40.

Ich freue mich über eine Antwort!

Gruß
i73

Hallo i73,
Wenn sich der Gesundheitszustand verschlechter hat, muss dieses von einem Arzt festgestellt werden und dann wird die Arbeitszeit vom Arzt und der Rentenver-sicherung festgelegt, da sich in diesem Moment auch der Betrag der Erwerbsminderungsrente erhöht.
Der Arbeitgeber kann von sich aus nicht die Arbeits-zeit festlegen, vielmehr sollte dieses im Einvernehmen aller Beteiligten geregelt werden, im Sinne der schwb Person.
Ich hoffe diese Aussage reicht ihnen aus, ansonsten können sie mich gerne noch einmal kontaktieren.

Gruß ihr wer weiss was Helfer

Sorry, doch hier muss ich Widersprechen. Wenn die teilw. Erwerbsm. schin besteht, ist eine Arbeitszeitreduzierung eine Vereinbarungssache zw. Arbeitgeber u. Arbeitnehmer. Dazu bedarf es weder eines weiteren Gutachtens noch der Zustimmung det Rentenversicherung.
Gruß i73

Hallo, nochmal!
Ich bin gelähmt und arbeite mittlerweile zuhause als Elektroniker, mit eigenden Assistenten. Mir hat damals sehr der Verein Autonom Leben in Hamburg geholfen, da kann man immer anrufen, und die Beratung ist kostenlos. 040-43290-148/149.

Hallo i73, natürlich können Arbeitgeber und Arbeitnehmer selbst entscheiden wie die Arbeitszeit geregelt ist. Ich bin jedoch von einer Wiederein-gliederung ausgegangen und da verhält es sich etwas anders. Aber in diesem Fall ist keine Außenstehender mit eingebunden, wie und in welcher Höhe die Arbeitszeit ist und das Entgelt weiter gezahlt wird, ist dann Vereinbarungssache. In diesem Fall bestehen aber keine Rechte auf Beistand anderer Behörden.
Gruß ihr wer weiss was Helfer