Mann kommt gerade von seinem Urlaub heim und findet im Briefkasten seinen Lohnzettel, da muss man feststellen dass mehrere Arbeitsstunden einfach ohne Grund abgezogen sind.
Zu meiner Frage darf der Arbeitgeber einfach tatsächlich geleistete Arbeitsstunden (keine Überstunden!)ohne Absprache streichen bzw. nicht auszahlen?? Meiner Meinung nach ist das Betrug!! Wie ist dies rechtlich geregelt und was kann man dagegen machen bzw. wie sind die rechtlichen chancen bzw. möglichkeiten weiter vorzugehen?? Danke schon mal für eure antworten…
Mann kommt gerade von seinem Urlaub heim und findet im
Briefkasten seinen Lohnzettel, da muss man feststellen dass
mehrere Arbeitsstunden einfach ohne Grund abgezogen sind.
Zu meiner Frage darf der Arbeitgeber einfach tatsächlich
geleistete Arbeitsstunden (keine Überstunden!)
spielt grundsätzlich keine Rolle
ohne Absprache
streichen bzw. nicht auszahlen??
Nein
Meiner Meinung nach ist das
Betrug!!
Vooorsicht mit strafrechtlich besetzten Begriffen - es kann auch einfach nur ein Irrtum sein
Wie ist dies rechtlich geregelt
Sehr einfach: § 615 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
und was kann man
dagegen machen
Beim AG den Anspruch (nachweisbar) anmelden und ggfs. klagen.
bzw. wie sind die rechtlichen chancen bzw.
möglichkeiten weiter vorzugehen??
Grundsätzlich gut
Danke schon mal für eure
antworten…
ebenfalls grußlos
Wie ist dies rechtlich geregelt
Sehr einfach: § 615 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__615.html
wenn arbeitsstunden tatsächlich geleistet wurden, hat das nichts mit einer vergütung wegen annahmeverzugs zu tun:
Kommt der Dienstberechtigte mit der Annahme der Dienste in Verzug, so kann der Verpflichtete für die infolge des Verzugs nicht geleisteten Dienste die vereinbarte Vergütung verlangen, ohne zur Nachleistung verpflichtet zu sein.
zu so später stunde hast du dich sicherlich nur vertippt und eigentlich den arbeitsvertrag iVm § 611 bgb als anspruchsgrundlage gemeint…
Du hast natürlich recht - §611 BGB
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__611.html
zu so später stunde hast du dich sicherlich nur vertippt und
eigentlich den arbeitsvertrag iVm § 611 bgb als
anspruchsgrundlage gemeint…
&Tschüß
Wolfgang
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