Stundenabrechnung mit Stempelkarte

Hallo!

Kann mir jemand erklären, ob es arbeitsrechtlich ok ist, wenn der AG den Arbeitsbeginn jeweils auf volle 15 Minuten rundet, das Arbeitsende jedoch minutengenau abrechnet?

Beispiel:
Arbeitsbeginn lt. Stempelkarte 08:04 Uhr (eigentlicher Arbeitsbeginn 08:00 Uhr), bezahltes Arbeitszeit jedoch erst ab 08:15 Uhr.
Arbeitsende lt. Stempelkarte 17:04 Uhr (eigentliches Arbeitsende 17:00 Uhr), bezahlte Mehrarbeit jedoch nur 4 Minuten.

Die Arbeitszeiterfassung erfolgt jeweils elektronisch über Chipkarte.

Selbst wenn die Rundung der Zeiten ok wäre, müsste dies dann nicht sowohl für den Arbeitsbeginn, als auch für das Arbeitsende gelten, oder kann dies der AG nach eigenem Ermessen festlegen?

Besten Dank für eure Rückmeldungen und schöne Grüße
pibi

  1. Besteht kein Anspruch auf irgendeine spezielle Art der Zeiterfassung. Es besteht nur Anspruch darauf, für die vertraglich vereinbarte Zeit auch wie vertraglich vereinbart bezahlt zu werden. Insofern besteht kein Anspruch auf „korrekte Zeiterfassung“, solange nicht nachgewiesen werden kann, daß daraus auch konkret ein Mißverhältnis Arbeitszeit/Entlohnung resultiert…

  2. Gebe ich zu bedenken, daß es sich hier offensichtlich um eine pauschalisierte Zeiterfassung handelt. Ein beliebtes Mittel, komplexe Minutenrechnerei zu vermeiden. Üblicherweise berufen sich AG dabei darauf, daß sie dafür auch nicht für jede Zigarettenpause/Kaffeeholen/Toilettengang/Kollegenplausch usw. minutengenau abziehen. Keine Ahnung, wie das die Gerichte im Einzelfall sehen.

(Aus einem Juraforum)

Hallo,

hier gilt die angabe im Arbeitsvertrag. Richtig ist das beide Zeiten entsprechend genau erfasst und ebenso abgerechnet werden sollten. Nach der hier angegebenen Vorlage, ist die Abrechnung nur ZUgunsten des Arbeitgebers und zum jeweiligen Nachteil des Arbeitnehmers. Die Prüfung hierfür sollte ein Vertreter der Gewerkschaft oder ein Anwalt vornehmen. Hier bitte den Arbeitsvertrag mit vorlegen.

Mit feundlichen Grüßen
I. Fischer

Hallo,

hier gilt die angabe im Arbeitsvertrag. Richtig ist das beide Zeiten entsprechend genau erfasst und ebenso abgerechnet werden sollten. Nach der hier angegebenen Vorlage, ist die Abrechnung nur ZUgunsten des Arbeitgebers und zum jeweiligen Nachteil des Arbeitnehmers. Die Prüfung hierfür sollte ein Vertreter der Gewerkschaft oder ein Anwalt vornehmen. Hier bitte den Arbeitsvertrag mit vorlegen.

Mit feundlichen Grüßen
I. Fischer.

SCHAU MAL HIER:
http://forum.jurathek.de/archive/index.php/f-35-p-6…

Gruß Per

Hallo,

aus der Praxis heruas kenne ich folgende Regelung: Bis 7 Minuten wird aberundet, ab 8 Minuten aufgerundet - und zwar immer. (Beispiel: Arbeitsbeginn 08:07, bezahlt ab 08:00 Uhr, Arbeitsbeginn 08:08, bezahlt ab 08:15)

Kommt dann immer mal unterschiedlich Arbeitnehmer und Arbeitgeber zu Gunsten - und sollte somit gerecht sein.

Wie das alles allerdings arbeitsrechtlich aussieht, kann ich Ihnen leider auch nicht sagen.

Gruß,
Astrid

Hallo,
leider kann ich keine Antwort geben.

Jedoch: ist der Beginn der Arbeit ein Fixtermin? oder Gleitzeit?
wär es ein Fixtermin - sei froh, dass Du nicht abgewmahnt wirst fürs Zuspätkommen.
Das Arbeitsende ist open end?
ansonsten kann Dein Arbeitgeber erwarten, dass Du um 17h fertig bist - Überstunden müssen meist genehmigt sein.
Und : Dein Rechenbeispiel unten ist falsch - schau es nochmal an.

mfg

Michael Hilscher

Hallo Michael!

Besten Dank für die Antwort. Die Arbeitszeit ist festgelegt von 08:00 - 17:00 Uhr, also keine Gleitzeit.
Überstunden (-minuten) sind prinzipiell genehmigt.
Aber wo habe ich denn in meinem Beispiel einen Fehler? Konnte ihn zumindest bilang nicht finden…

Schöne Grüße
Peter

leider kann ich keine Antwort geben.

Jedoch: ist der Beginn der Arbeit ein Fixtermin? oder
Gleitzeit?
wär es ein Fixtermin - sei froh, dass Du nicht abgewmahnt
wirst fürs Zuspätkommen.
Das Arbeitsende ist open end?
ansonsten kann Dein Arbeitgeber erwarten, dass Du um 17h
fertig bist - Überstunden müssen meist genehmigt sein.
Und : Dein Rechenbeispiel unten ist falsch - schau es nochmal
an.

mfg

Michael Hilscher