Hallo und guten Morgen zusammen!
Wie sind folgende Problemstellungen in der betrieblichen Praxis zu bewerkstelligen?
Wie wird dies in der betriebl. Praxis überwiegend gehandhabt?
Arbeitnehmer X ist Gehaltsempfänger mit einem festen Monatsgehalt y.
Im Arbeitsvertrag ist eine 40 Stunden-Woche vereinbart und für Überstunden vorgeschrieben, dass diese abgebaut werden sollen.
Herr/Frau X hat sehr unterschiedliche Arbeitszeiten (von der Geschäftsleitung angeordnet):
Arbeitszeit Woche 1:
Mo: 7.30 Uhr - 12 Uhr ,13 Uhr -16.30 Uhr (8 Stunden)
Di: 7.30 Uhr - 12 Uhr ,13 Uhr - 16.30 Uhr (8 Stunden)
Mi: 7.30 Uhr - 12 Uhr ,13 Uhr - 16.30 Uhr (8 Stunden)
Do: 7.30 Uhr - 12 Uhr ,13 Uhr - 16.30 Uhr (8 Stunden)
Fr: 07.30 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 17.00 Uhr (8,5 Stunden)
Arbeitszeit Woche 2:
Mo: 07.30 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 17.00 Uhr (8,5 Stunden)
Di: 07.30 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 17.00 Uhr (8,5 Stunden)
Mi: 07.30 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 17.00 Uhr (8,5 Stunden)
Do: 07.30 Uhr - 12 Uhr - 13 Uhr - 17.00 Uhr (8,5 Stunden)
Fr: 07.30 Uhr - 13.30 Uhr (6 Stunden)
O.g. Dienstzeiten wechseln sich fortlaufend wöchentlich ab.
Da die Überstunden abgefeiert werden sollen, existiert demzufolge ein Zeitkonto, auf das aufgelaufene Stunden gutgeschrieben werden.
Jetzt zu den eigentlichen Fragen:
1.Wie werden Feiertage/Urlaubstage bezügl. dieses Zeitkontos behandelt?
Werden Feier-/Urlaubstage auch mit 8 Stunden auf dem Zeitkonto geführt?
2.Wenn Herr/Frau X an einem Tag z.B. 8 Überstunden abbaut, werden dann für diesen Abwesenheitstag dem Stundenkonto trotzdem 8 Stunden gutgeschrieben?
Vielen Dank schon mal vorab für die rege Diskussionsbeteiligung!