Ein Kollege von mir hat vor 4 Wochen morgens verschlafen und kam 2 Stunden zu spät zur Arbeit. Da der Chef an dem Morgen nicht da war,
hat er seine Stunden so aufgeschrieben und abrechnet, wie wenn er pünktlich angefangen hätte.
Nun vermuten wir, dass unser Chef was gemerkt hat.
Was kann meinem Kollegen passieren? Muss er mit einer Kündigung rechnen?
Bei meinem Arbeitgeber würde das Arbeitsverhältnis gekündigt, wenn der Arbeitszeitbetrug nachweisbar wäre (Stichwort: Zeugen oder ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit). Ob diese Kündigung Bestand hätte steht wieder auf einem ganz anderen Blatt.
Bei meinem Arbeitgeber würde das Arbeitsverhältnis gekündigt,
wenn der Arbeitszeitbetrug nachweisbar wäre (Stichwort: Zeugen
oder ähnliche Vorfälle in der Vergangenheit). Ob diese
Kündigung Bestand hätte steht wieder auf einem ganz anderen
Blatt.
Würde mich interessieren, ob Kündigung wirksam wäre.
Ein Kollege von mir hat vor 4 Wochen morgens verschlafen und
kam 2 Stunden zu spät zur Arbeit. Da der Chef an dem Morgen
nicht da war,
hat er seine Stunden so aufgeschrieben und abrechnet, wie wenn
er pünktlich angefangen hätte.
Nun vermuten wir, dass unser Chef was gemerkt hat.
Was kann meinem Kollegen passieren? Muss er mit einer
Kündigung rechnen?
Hallo
Wird Dir eventuell nicht gefallen, aber falls der AG den Sachverhalt beweisen kann (und die Möglichkeit ist ja theoretisch zweifelsfrei gegeben), sollte er fristlos, hilfsweise ordentlich den AN kündigen. Dann kann dieser bei Geltung des KSchG eine Küschutzklage einreichen und der Richter entscheidet (gegen die fristlose natürlich auch ohne Geltung des KSchG). Mit ganz viel Glück benennt der AG übrigens Dich vor Gericht als Zeugen…
Ein unendlich gnädiger AG mahnt den Sachverhalt nur ab. Sollte dies geschehen, muß Dein „Kollege“ dem AG einen riiiiiesigen Strauß Blumen und eine Flasche Champagner als Dankeschön kaufen.
Nenne mir einen Grund, warum ein Gericht auf die Idee kommen
sollte, daß diese Kündigung nicht wirksam sein könnte?
Selbstverständlich wäre sie das.
In einem Prozess meines Ex-AG mussten wir eine Mitarbeiterin wieder einstellen, da sie vorher nicht abgemahnt wurde! Sie war Zeitwirtschaftsbeauftragte und hat nachweislich ihre Anwesenheiten zwei mal geändert!
Ich weiß, dass mein Ex-AG die nächste Instanz in Angriff nahm - was daraus geworden ist (oder noch wird) kann ich leider nicht sagen, da ich das Unternehemn verlassen durfte!
Achso - einen Grund habe ich in dem Fall auch nicht gefunden, geschweige denn die Entscheidung des Arbeitsgerichts Düsseldorfs verstanden!
Wird Dir eventuell nicht gefallen, aber falls der AG den
Sachverhalt beweisen kann (und die Möglichkeit ist ja
theoretisch zweifelsfrei gegeben), sollte er fristlos,
hilfsweise ordentlich den AN kündigen. Dann kann dieser bei
Geltung des KSchG eine Küschutzklage einreichen und der
Richter entscheidet (gegen die fristlose natürlich auch ohne
Geltung des KSchG). Mit ganz viel Glück benennt der AG
übrigens Dich vor Gericht als Zeugen…
Ein unendlich gnädiger AG mahnt den Sachverhalt nur ab. Sollte
dies geschehen, muß Dein „Kollege“ dem AG einen riiiiiesigen
Strauß Blumen und eine Flasche Champagner als Dankeschön
kaufen.
Gruß,
LeoLo
Hallo!
Könnte mein Kollege sich rausreden und sagen er hat sich vertan mit dem Stunden aufschreiben? Da er ja sonst immer zur gleichen Zeit anfängt. Vielleicht könnte er sagen, er hat die Stunden ein paar Tage
später eingetragen und nicht mehr daran gedacht, dass er an dem einen Morgen zu spät kam?
Könnte mein Kollege sich rausreden und sagen er hat sich
vertan mit dem Stunden aufschreiben? Da er ja sonst immer zur
gleichen Zeit anfängt. Vielleicht könnte er sagen, er hat die
Stunden ein paar Tage
später eingetragen und nicht mehr daran gedacht, dass er an
dem einen Morgen zu spät kam?
Versuchen kann man alles. Ich weiß auch, daß vor dem Arbeitsgericht gelogen wird, daß sich die Balken biegen. Das legitimiert aber noch keinen, eine Falschaussage zu machen. Was willst Du denn machen, wenn Du aussagen müßtest? Lügen? Falschaussage vor Gericht, also eine Straftat begehen?
Es ist doch so: Da klaut oder betrügt ein Arbeitnehmer und nachher jammert er und alle seine Kollegen rum. Wo ist denn der Unterschied dazu, wenn er sich hundert Euro aus der Kasse nimmt und, wenn er erwischt wird, sagt, er wollte sie morgen ganz bestimmt wieder reinlegen? Er hat gepokert und jetzt kann es sein, daß er sein Blatt überreizt hat. Und das Ganze aus meiner Sicht ganz sicher nicht unverdient. So einfach ist das.
Aber ja, er kann dem AG eine Geschichte auftischen, die er sich wunderhübsch ausgedacht hat. Aber warum sollte der AG die glauben? Meinst Du, er ist der erste, der mit dieser schwachen Ausrede aufwartet? Dir wird scheinbar noch gar nicht richtig gewahr, daß es bald vielleicht mehr um die Frage geht, wie weit es um Deine Ehrlichkeit bestellt ist. Was wirst Du machen, wenn der AG dich fragt oder sogar der Richter?
Vielleicht ist der Schaden am Geringsten, wenn er den offensiven Weg wählt. Der Kollege kann ja zum AG gehen und es „gestehen“, bevor der AG von sich aus kommt. Kann man aber von hier aus nicht beurteilen.
Ich verstehe, was Du meinst. Ich wollte lediglich den Eindruck verwischen, der hier entstand, daß eine Kü dieser Art automatisch unwirksam sein kann. Das ist natürlich nicht der Fall. Unwirksam wäre eine Kü z.B. mangels Schriftform oder bei fehlender Anhörung des BR. Wenn in Deinem Beispiel die AN nicht geklagt hätte, wäre die fristlose Kü weiterhin wirksam geblieben. Ich favorisiere in dem Zusammenhang daher lieber immer den Ausdruck „sozial wirksam“.
Gruß,
LeoLo
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Achso - einen Grund habe ich in dem Fall auch nicht gefunden,
geschweige denn die Entscheidung des Arbeitsgerichts
Düsseldorfs verstanden!
Arbeitsgerichte sind überlastet und wollen die Fälle nur vom Tisch. Der Richter ist oft schon sauer genug, wenn der AG sich in solchen Fällen nicht auf einen Vergleich einläßt. Dasd bedeutet nur erhöhten Schriftkram. Bei klarer Rechtslage wäre der Gang in die zweite Instanz auch ganz sicher anzuraten gewesen.
Das Problem ist aber immer das hohe Risiko. Das wissen auch die Arbeitsrichter. Wenn ich ein Jahr lang klage und dann verliere, … , rechne mal durch, wie teuer das für den AG ist. Und wenn ein BR der Kü widersprochen hat, dann ist es egal, ob ich verliere, ich zahle bis zum rechtlichen Ende des Prozesses sowieso weiter. Deswegen vergleichen sich fast alle nur noch vor Gericht. Man kann es sich einfach nicht leisten. Lieber 6 Monatsbrutto Abfindung zahlen und den AN los sein, als klagen, klagen, klagen, gewinnen und trotzdem 12 Monatsbrutto bezahlt zu haben. (oder noch schlimmer: dabei auch noch zu verlieren!)
Dass die Kündigung grundsätzlich erst mal wirksam ist, habe ich ja (wenn auch vorsichtig) geschrieben!
Meine Wortwahl war juristisch vermutlich nicht unbedingt korrekt…
Aber wenn der Arbeitnehmer nicht klagt und alles über sich ergehen lässt, dann hat er doch eh verloren, oder?
Um auf Deinen Nachtrag zu kommen: Mein ehemaliger Arbeitgeber war geistig etwas gestört. Der Personalleiter war studierter Jurist (nichts gegen Juristen im Allgemeinen) und der Meinung ein Urteil ist mehr Wert als ein Vergleich! Ihm ging es dabei hauptsächlich darum, RECHT zu haben. Mnachmal erinnerte er mich an meinen kleinen Sohn
Dass die Kündigung grundsätzlich erst mal wirksam ist, habe
ich ja (wenn auch vorsichtig) geschrieben!
Meine Wortwahl war juristisch vermutlich nicht unbedingt
korrekt…
Aber wenn der Arbeitnehmer nicht klagt und alles über sich
ergehen lässt, dann hat er doch eh verloren, oder?
Jein. Die Kü einer Schwangeren ohne Zustimmung der Landesbehörde wäre per se unwirksam. Das muß man eigentlich nicht „erstreiten“. Natürlich läuft es dann zumeist doch auf einen Prozess heraus, wenn der AG bei Anbietung der Arbeitsleistung über den Kündigungszeitpunkt hinaus diese ablehnt, aber trotzdem ist es etwas anderes als die Überprüfung einer wirksamen Kü auf ihre soziale Wirksamkeit.
Ihm ging es dabei
hauptsächlich darum, RECHT zu haben. Mnachmal erinnerte er
mich an meinen kleinen Sohn
Dein Sohn würde vermutlich genau das gleiche umgekehrt behaupten, oder :o)))
Ich vergaß - Leo, der Mann mit den Korynthen *sfg*
Arghhh!!!
Ich meine natürlich:
Hi Leo!
Jein. Die Kü einer Schwangeren ohne Zustimmung der
Landesbehörde wäre per se unwirksam. Das muß man eigentlich
nicht „erstreiten“.
Ja klar! Da fällt mir jetzt auch noch mindestens ein anderes Beispiel ein, aber ich dachte eigentlich, dass es klar ist, dass hier über „normale“ Kündigungen gesprochen wird!!!
Aber danke trotzdem für Deinen Hinweis auf getrocknete Weintrauben, die ich nicht gesucht habe
Ihm ging es dabei
hauptsächlich darum, RECHT zu haben. Mnachmal erinnerte er
mich an meinen kleinen Sohn
Dein Sohn würde vermutlich genau das gleiche umgekehrt
behaupten, oder :o)))
Ich meinte eigentlich dieses: ICH WILL ABER! ICH WILL, ICH WILL, ICH WILL!
Aber um Deine Frage zu beantworten: Öhm - nö! Wenn mich irgendein Wisch erst mal Geld kostet, was ich ohne diesen nicht zahlen müsste, dann überwiegt bei mir doch die primitive Geldgier!