In einer Firma wurde ein Rolltor durch einen Gabelstapler beschädigt. Es lies sich auf Nachfrage jedoch, kein Schuldiger ermitteln.
Der Vorgesetzte hat darauf hin JEDEM Lagerarbeiter 10 Überstunden
abgezogen bzw. den Leuten, die nicht mehr so viele hatten, wurde der
Lohn demt entsprechend gekürzt.
Das ganze wurde mit dem Firmeninhaberabgesprochen. Darf er das dann
einfach so tun?
Was wäre, wenn der Fall zusätzlich einer Versicherung gemeldet worden wäre und er sich so verhält?
selbstverständlich nicht! Sippenhaft (alle Lagerarbeiter) gibt es in diesem Land nicht.
Wenn sich der Verursacher nicht ermitteln läßt, bleibt der Firmeninhaber bzw. dessen Versicherung auf den Kosten sitzen.
Was könnte man denn tun, wenn einige der Leute Zeitverträge hätten, die auslaufen?
An sich wäre es doch keine gute Idee etwas zu tun, wenn man auf einen neuen Vertrag hofft bzw. eigentlich auch einen bekommen soll.
doch noch was Rechtliches
… man sollte aber schon auf § 612a BGB achten, wenn der Vertrag nicht verlängert wird, weil der AN seine abgezogenen Überstunden einfordert.
Ist in der Praxis nur meist das Problem, den Zusammenhang zu belegen („gab noch keine Verlängerungszusage“, „wurde aus betrieblichen Gründen nicht verlängert“ etc.).