FÜr eine Weihnachtsfeier im Betrieb muss die Arbeit ab 12:00 niedergelegt werden. Die Feier beginnt um 15:00. Den Arbeitnehmern werden 3 Std. von ihrem Stundenkonto abgezogen. Ist dies rechtens?
FÜr eine Weihnachtsfeier im Betrieb muss die Arbeit ab 12:00
niedergelegt werden. Die Feier beginnt um 15:00. Den
Arbeitnehmern werden 3 Std. von ihrem Stundenkonto abgezogen.
Ist dies rechtens?
Der Betrieb lädt die Mitarbeiter zu einer Weihnachtsfeier ein,
und veranlsst, dass die Leute 3 Stunden vorher Feierabend machen,
damit sie sich vllt. umziehen oder dergleichen können, und Deine
Frage lautet, ob es ok ist, wenn er diese 3 Stunden Freizeit nicht bezahlt?
MUSS man die Arbeit niederlegen? owT
~