Stundenbasis Beschäftigung

Hallo, ich bin als Aushilfskraft auf Stundenbasis beschäftigt. Das heißt ich habe einen festen Stundenlohn jedoch keine festen Arbeitszeiten. Diese sind monatlich flexibel. Jetzt bin ich seit knapp 4 Wochen krank geschrieben und habe jetzt Sorge dass ich diesmal überhaupt kein Geld bekommen werde da ich ja keine Arbeitsstunden geleistet habe. Ist es so dass der AG mir für diesen Monat den Durchschnitt aus den letzten 3 Monatsgehältern zahlen muss??!!

Ja,
Du hast einen Anspruch auf Lfz.
Diese Lfz. Darf Dich nicht schlechter stellen, als wenn Du arbeitsfähig bist. Entweder wird der Durchschnitt über einen gewissen Zeitraum ermittelt (z.B. 3 Monate oder die tarifl. Regelung). Alternativ dazu wird dies der Arbeitszeit lt. Vertrag gegenübergestellt, sollte dies für Dich günstiger sein muss der AG die vertraglichen Std. Als Lfz. leisten.

Mrofranken

Es muss ja einen Vertrag geben, ihn dem eine Stundenzahl pro Woche oder Monat angegeben ist. Das ist die Basis. Ansonsten klingt das mit dem Durchschnitt ganz logisch. Ich weiß aber nicht, ob es einen gesetzlichen Anspruch darauf gibt oder manche Firmen es aus pragmatischen Gründen so machen. Hat kein Geld USt jedenfalls ausgeschlossen.

Vielen Dank für die ausführliche Antwort. Ich bin beruhigt dass mir doch Lohn zusteht.

Sorry - klass. Antwort: kommt darauf an.
Bitte ienen FAS Arb.recht aufsuchen.

Hallo SunlightSG,

wenn Du einen Arbeitsvertrag hast, dann muss der Arbeitgeber Dich auch im Krankheitsfall bezahlen. Wenn Du als Honorarkraft beschäftigt bist, bezahlt er nur die geleistete Arbeit.

Schöne Grüße
phantomin

Hallo, normalerweise sind doch Stunden im Arbeitsvertrag geregelt, z. b. 20 Stunden oder so. Dann werden diese angesetzten Stunden auch bezahlt. Denn im AV sollte schon eine Stundenanzahl angegeben sein. Sollte es aber wirklich so sein, dass es bei Ihnen nicht im AV steht, dann zählen die Durchschnittsstunden des letzten halben Jahres. LG

Jede AU errechnet sich nach den Stunden, die man geleistet hätte.
im Normalfall den Durchschnitt der letzten drei Monate, wenn die Arbeitstage ganz unregelmäßig sind.
Ansonsten kann man auch den Wochendurchschnitt nehmen.

Hallo, es gilt der Durchschnitt der letzten 12 Monate. Es muss eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vom Arzt vorgelegt werden. Viel Glück beim Einfordern - viele Arbeitgeber nehmen es nicht so genau und drücken sich um die Zahlung von Krankengeld und Urlaubsgeld. Ratsam ist deshalb generell, dies in einem Arbeitsvertrag ausdrücklich nochmal festzuschreiben.

Hallo, ab in die Gewerkschaft!!!
Grüße

Hi, genau, das ist die gesetzliche Regelung. Wenn du mit Bescheinigung arbeitsunfähig bist, hast du auch als Mini- oder Midijobber Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber muss dir entsprechend dem Durchschnitt der letzten 3 Monate ein Gehalt bezahlen.
Kannst du auf minijob-zentrale.de detailliert nachlesen.
Gruß
Ally

Hallo,
nein, der Durschschnitt der letzten 13 Wochen bezieht sich nur darauf wenn man Urlaub hat, nicht wenn man krank ist.
Da keine festen Arbeitszeiten im AV geregelt sind, wird für die Krankheit auch nichts bezahlt. Besser wäre gewesen, feste Zeiten zu vereinbaren, dann würde es anders aussehen, man müßte diese Zeiten dann aber auch einhalten.
MFG
Marcjue

so ist es. wenn Sie dies nicht erhalten, fordern Sie den AG schriftlich dazu auf, denn Sie haben einen gesetzlichen Anspruch auf Lohnfortzahlung von 6 Wochen.

Grüße
gorbes